EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kraftstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: 335.238
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kraftstoffen
Die RSAG führt im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die kommunale Abfallsammlung durch. Für die hierbei einzusetzenden Fahrzeuge ist wiederkehrend Dieselkraftstoff zu beschaffen. Der Gesamtbedarf wird auf ca. 1.600.000 Liter Kraftstoff pro Jahr geschätzt. Ziel ist die nachhaltig wirtschaftliche Beschaffung des Kraftstoffs und der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 10 Wirtschaftsteilnehmern.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre (ab 01.01.2023 bis 31.12.2026).
Ausgeschrieben werden sog. "offene" Mehrfachrahmenvereinbarungen. Hierbei schließt der Auftraggeber mit mehreren Unternehmen eine Rahmenvereinbarung, in der zunächst nicht alle Bedingungen (hier insbesondere Preis, Lieferzeitpunkt, -ort und Menge) festgelegt sind. Preis, Zeitpunkt, Lieferort und Menge werden erst in einem weiteren Schritt durch die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge nach jeweiligem Bedarf konkretisiert.
Der Weg zur Rahmenvereinbarung untergliedert sich in zwei Phasen:
In der ersten Phase werden auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, mit denen zunächst die Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. In der zweiten Phase erfolgt der Bezug der Einzelleistungen auf Basis der Rahmenvereinbarung, wobei die Einzelaufträge ausschließlich im Kreis der in der ersten Phase ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden.
53840 Troisdorf, 53913 Swisttal-Miel
s. II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bewerbers nachweisen.
- Eigenerklärung über die Lieferung von Dieselkraftstoff
- Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von geeigneten Tankfahrzeugen
- Eigenerklärung über die Lieferung von Dieselkraftstoff in den Jahren 2020 und 2021. Die Bewerber müssen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils mindestens 200.000 Liter Dieselkraftstoff geliefert haben.
- Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von geeigneten Tankfahrzeugen; der Bewerber hat die jeweilige Anzahl an Tankfahrzeugen, die an dem zu benennenden Standort verfügbar sind, anzugeben. Es muss mindestens ein Fahrzeug an dem zu benennenden Standort verfüg-bar sein; die Fahrzeuge müssen ein (Transport-)Volumen von mindestens 25.000 Liter pro Fahrzeug aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden insgesamt maximal 10 Bewerber ausgewählt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird.
Berücksichtigt werden in einer ersten Phase die 10 Bewerber, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen. Erfüllen mehr als 10 Bewerber die Eignungskriterien, erfolgt eine weitere Auswahl der 10 Bewerber wie folgt:
a. Auswahl von fünf Bewerbern nach dem Kriterium Entfernung:
In einem ersten Schritt werden unter Berücksichtigung der Angaben aus der Bewerbererklärung G fünf Bewerber ermittelt, deren jeweils angegebener Standort der Tankfahrzeuge im Vergleich aller Bewerber die kürzeste Entfernungsstrecke (km) zu einem festgelegten Punkt der Stadt Bornheim (Kreuzung Bonner Straße/ Herseler Straße) aufweist*.
Voraussetzung ist dabei, dass an dem vom Bewerber benannten Standort mindestens ein Tankfahrzeug mit einem Volumen von mindestens 25.000 Litern verfügbar ist.
Seitens der ausschreibenden Stelle wird ein entsprechendes Ranking (Bewerber 1 - 5) erstellt.
b. Auswahl von weiteren fünf Bewerbern nach der Anzahl der Tankfahrzeuge:
In einem zweiten Schritt werden weitere fünf Bewerber ausgewählt. Gemäß den Angaben aus der Bewerbererklärung G erfolgt die Auswahl nach der höchsten Anzahl der an dem benannten Standort verfügbaren Tankfahrzeuge mit einem (Transport-)Volumen von mindestens 25.000 Litern.
Seitens der ausschreibenden Stelle wird ein entsprechendes Ranking (Bewerber 6 - 10) erstellt.
Bei gleicher Anzahl an Tankfahrzeugen erfolgt die Rangeinordnung nach der kürzesten Entfernungsstrecke des vom Bewerber benannten Standortes zu dem festgelegten Punkt der Stadt Bornheim (Kreuzung Bonner Straße/ Herseler Straße; Ermittlung wie vorstehend unter a. dargestellt).
Die Bewerber, die nach dem vorbenannten Modus nicht zu den 10 ausgewählten Bewerbern gehören, werden für den Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD42D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.