mobile GMA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-6-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
mobile GMA
Lieferungen von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen inklusive Zubehör (Vitronic Poliscan Speed Typ FM1) zur gleichzeitigen Messung des ankommenden und abfließenden Verkehrs.
Regionaler Technikstandort Stuttgart - Außenstelle Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr, über die Lieferungen von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen inklusive Zubehör (Vitronic Poliscan Speed Typ FM1)
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 7 mobile Geschwindigkeitsmessanlagen inklusive Zubehör entsprechend der Leistungsbeschreibung Anlage 3 abrufen.
Darüber hinaus wird er voraussichtlich 5 weitere Anlagen im Sinne einer Mehrabnahme abrufen, wobei auf den Abruf dieser voraussichtlichen Mehrabnahmemenge kein Anspruch seitens des Auftragnehmers besteht.
Der Auftragnehmer ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers weitere Geschwindigkeitsmessanlagen sowie Einzelkomponenten entsprechend Anlage 3 und dem Angebotsschreiben Anlage 1 mit detaillierter Auflistung der Einzelkomponenten zu gleichen Stückpreisen und Bedingungen zu liefern.
Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehrabnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (unternehmerische, gesellschaftliche, politische Entwicklungen) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtliche Mehrabnahmemenge nicht voll ausgeschöpft bzw. leicht übertroffen wird.
Es kann von einer Höchstabnahmemenge von 15 mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen, bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages über 4 Jahre, ausgegangen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die taktische Vorgabe lautet mittels eines Messsystems neben dem ankommenden Verkehr auch den abfließenden Verkehr messen zu können.
Aufgrund der technischen Vorgaben - Zulassung der Messsysteme durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt - stehen auf dem Markt derzeit lediglich zwei Laserscanner-Messsysteme (Fa. Vitronic Dr. -Ing. Stein GmbH und Fa. Jenoptik Robot GmbH) zur Verfügung, von welchen nur einem Messsystem (Vitronic Dr. -Ing. Stein GmbH) die taktische Vorgabe der Messung des sog. "abfließenden" Verkehrs möglich ist. Diese Anforderung kann aus zulassungstechnischer Sicht derzeit nur durch das Messsystem der Firma Vitronic Dr. -Ing. Stein GmbH erfüllt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vitronic.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYR1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html