Arbeitnehmerüberlassung - 1 Ingenieur für die Gebäudefreigabe (m/w/d) (RC) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000679
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung - 1 Ingenieur für die Gebäudefreigabe (m/w/d) (RC)
Zeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
Beschaffung eines Ingenieurs zur Gebäudefreigabe in Arbeitnehmerüberlassung für die Gruppe RC (Rückbauprojekte -Chemiezellen).
Die Bewertung der Angebote erfolgt ohne Berücksichtigung von Equal Pay. Tritt im Auftragszeitraum Equal Pay in Kraft wird der Verrechnungssatz entsprechend angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss:
- eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder sofern die Genehmigung vor dem 31.12.2018 erteilt wurde, eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchValt besitzen. Eine Ko-pie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden.
- im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein.
- weitere allgemeine Eignungskriterien (siehe E-Vergabe) erfüllen.
Die angebotene Person muss:
- zum Auftragsbeginn:
- Arbeitnehmer des Bieters ,
- bei Angebotsabgabe:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieursstudium z.B. aus den Bereichen Kern-technik/Maschinenbau/Physik etc. oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen,
- umfangreiche Kenntnisse im Fachbereich Strahlenschutz haben,
- im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie II (AtZüV) gem. §12 b AtG (Diese kann bei Nichtvorliegen nach Zuschlagserteilung eingereicht werden (siehe auch Punkt 10).),
- im Besitz eines gültigen Strahlenpasses (Dieser kann bei Nichtvorliegen nach Zu-schlagserteilung beantragt werden (siehe auch Punkt 10).),
- strahlenexponierte Person nach Kategorie A (Diese Untersuchung kann bei Nicht-vorliegen nach Zuschlagserteilung durchgeführt werden (siehe auch Punkt 10).),
- und im Besitz eines aktuellen Atemschutzpflichtvorsorge-Nachweises gemäß G26.2 (Diese Untersuchung kann bei Nichtvorliegen nach Zuschlagserteilung durchgeführt werden (siehe auch Punkt 10).) sein
- langjährige Erfahrung als Strahlenschutzingenieur haben.
Eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich der Auftraggeber gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).