Ermittlung der Überflutungsflächen der Sülz und Kürtener Sülz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-118
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung der Überflutungsflächen der Sülz und Kürtener Sülz
Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Sülz (inkl. Lindlarer Sülz) und die Kürtener Sülz
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Im Auftrag der Bezirksregierung Köln sollen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) [1] für die Sülz inkl. Lindlarer Sülz von der Mündung in die Agger bis Stationierungspunkt km 43+100 und für die Kürtener Sülz von der Mündung in die Sülz bis Stationierungspunkt km 18+400 km erarbeitet werden.
Dazu sind für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten die Überflutungsflächen mindestens für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Szenario HQextrem), mittlerer Wahrscheinlichkeit (Szenario HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (Szenario HQhäufig, i.d.R. HQ10) zu ermitteln. Für die vorgenannten Szenarien sind zusätzlich die Wassertiefen, die Wasserspiegellagen und die Fließgeschwindigkeiten zu berechnen. Darüber hinaus sollen für die ermittelten Überflutungsflächen des hundertjährlichen Hochwassers Karten für das Beteiligungsverfahren zur formellen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie für die Veröffentlichung im Amtsblatt erstellt werden.
Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserrisikokarten sind die Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet, die betroffenen IED -Anlagen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete für die Szenarien zu ermitteln. Weiterhin sollen nach Artikel 6, Absatz 5d der EG-HWRM-RL [1] ggf. weitere Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen angegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Bescheinigung Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Staates, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er und/oder der Auftraggeber ansässig ist, erfüllt hat (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet)
- Angaben über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie über den Umsatz für mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen (in Euro), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Siehe Formular "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit"
Es müssen in den folgenden Bereichen jeweils mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden:
- Gewässervermessungen einschließlich der Aufnahme von Rauheiten (kst)
- Erarbeitung von Geländehöhenmodellen aus Laserscandaten unter besonderer Herausarbeitung von hydraulisch relevanten Bruchkanten und sonstigen leitenden Strukturen auf Basis von GIS (z.B. Digital Terrain Model)
- Erstellung von Hydraulik-Modellen (2-dimensional)
- Modellierungen mit dem Programm HYDRO_AS-2D
- Erstellung von Niederschlags-Abfluss-Modellen mit dem Programm NASIM
- Kartenerstellung mit ArcGIS
Siehe Formular "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
Abschnitt IV: Verfahren
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. (§ 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A)
Da keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist bei dieser Ausschreibungen für die Öffnung der Angebote kein Eröffnungstermin abzuhalten. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen:
Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Fristen ist sicherzustellen. Der Auftrag wird in Leistungspakete mit definierten Zwischenergebnissen, die fristgerecht zu übergeben sind, untergliedert. Bitte beachten Sie, dass nur abgeschlossene Positionen, deren Daten übergeben, geprüft und durch die BRK freigegeben wurden, abgerechnet werden können.
Fristen für die Übergabe der Zwischenergebnisse/Ergebnisse:
- Leistungspaket 1: Vermessung: Ende 2 Monate nach Abschluss der Vermessung
- Leistungspaket 2: Hydraulik und Hydrologie: Ende 6 Monate nach Übergabe Leistungspaket 1
- Leistungspaket 3: Erstellung der Karten: Ende 2 Monate nach Übergabe Leistungspaket 2
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYYLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.