Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.16 - 9959/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB
Rahmenvereinbarung über die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i. S. d. § 118 GWB
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert i. H. v. 3.500.000 € netto abgerufen werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtjahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens 500.000
EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Gesamtjahresumsätze aufsummiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderung bezieht sich auf den aufsummierten Gesamtjahresumsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Angaben nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem
Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen.
Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
1) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung ein und stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung des Auftrags
• Auftraggeber
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
• Branche
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Umfang
• Auftragsbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen)
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung).
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Es handelt sich bei mindestens zwei (2) Referenzen um Aufträge aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB)
Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Umfang angegeben werden.
Es werden nur (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen aber unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Informationssicherheitsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO/IEC 27001:2017 implementiert hat und anwendet.
3) Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen i. S. d. § 56 KrWG erfüllt.
4) Umweltmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein
Umweltmanagementsystem entsprechend der ISO 14001:2015 implementiert hat und anwendet.
5) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001: 2015 implementiert hat. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor eine entsprechend detaillierte Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (z.B. QS-Handbuch) nachzufordern, sofern Zweifel an dem vorgelegten Nachweis bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind, die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Stiftung Wissenschaft und Politik
Akademie der Künste
Bundesarchiv
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unfallversicherung Bund und Bahn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
DRK Suchdienst
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Nationale Anti Doping Agentur
Kienbaum - Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland eV
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesrechnungshof
Bundesamt für Justiz
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Deutsche Nationalbibliothek
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
SPD-Bundestagsfraktion
Umweltbundesamt
VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof München
Bundesgerichtshof
Bundeskartellamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium Für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesverwaltungsgericht
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Patent- und Markenamt
Eisenbahn-Bundesamt
Friedrich-Loeffler-Institut
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die WSV
Generalzolldirektion Zollkriminalamt
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut
Monopolkommission
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Deutscher Bundestag
Aldb GmbH
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Stiftung für interantionale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion im Deutschen Bundestag Bündnis 90 / Die Grünen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Erdölbevorratungsverband
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
BWI GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.