Rathaus der Zukunft mg+ Kunstlichtplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RdZ-2022-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus der Zukunft mg+ Kunstlichtplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Fachleistungen Kunstlichtplanung für das Rathaus der Zukunft mg+ in Mönchengladbach. Die Planungsleistungen werden voraussichtlich im November 2022 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen Ende 2026 abzuschließen.
Mönchengladbach
Mit dem Projekt "Rathaus der Zukunft mg+" verfolgt die Stadt
Mönchengladbach das Ziel, die Anzahl der aktuell 26
Standorte der städtischen Verwaltung zu reduzieren. Für den
neuen zentralen Standort stehen drei innerstädtische
Gebäudekomplexe am Markt im Stadtteil Rheydt zur
Verfügung. Hier sollen auf ca. 55.000 qm BGF u.a.
Arbeitsplätze für voraussichtlich 1.700 Mitarbeitende der
Verwaltung mit einem Servicezentrum für die
Einwohnerschaft sowie eine Stadtteilbibliothek,
Einzelhandelsflächen und die Filiale der Stadtsparkasse
Mönchengladbach Rheydt untergebracht werden. Die
bestehenden Gebäude verschiedener Epochen und
Typologien beinhalten u.a. das historische Rathaus und ein
Karstadt-Warenhaus. Sie sind teilweise als Einzeldenkmal
bzw. als Denkmalbereich gelistet.
Ziel der Stadt Mönchengladbach ist ein innovativer
Gebäudekomplex zeitgenössischer Architektur und
Nutzungsorganisation, welcher durch Neubau, Umbau und
Sanierung eine nachhaltige Lösung schafft, die
gleichermaßen der Geschichte und dem Selbstverständnis
und den Zukunftszielen der Stadt Mönchengladbach
Rechnung trägt, diese in seiner Architektur zeigt und
insgesamt ein attraktives und funktionales Arbeitsumfeld und
ein einladendes Haus für die Bevölkerung schafft.
Zu diesem Zweck wurde im Januar 2019 ein
Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren
ausgelobt, aus dem das Architekturbüro sop architekten
GmbH als 1. Preisträgerin und erfolgreiche Bieterin für die
Leistungen der Objektplanung hervorging. Wesentliche und
vom Preisgericht gewürdigte Entwurfsmerkmale sind dabei
die Ausbildung der Nordfassade als "gläserne Wand" und die
damit einhergehende Transparenz, die Integration der
denkmalgeschützten Bausubstanz, die stadträumliche
Konfiguration, die innere Organisation der Neubauten sowie
das Konzept der erweiterten Nachhaltigkeit im Sinne von "Cradle-to-Cradle".
Das Projektgebiet umfasst ca. 23.500 qm. Das Budget
beträgt ca. 144,4 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300
und 400.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs haben sich
insbesondere aufgrund der vom Unternehmen aufgegebenen
Nutzung des Karstadt-Gebäudes und aktueller politischer
Entwicklungen einige Randbedingungen des Projekts
geändert. Die deshalb erforderliche Anpassung des
Wettbewerbsentwurfs der sop architekten GmbH ebenso wie
insbesondere der Planungsziele Nutzung, Kosten und
Termine (und damit auch des der Bekanntmachung
beigefügten Vertrages) findet derzeit statt und wird
spätestens bis zur Aufforderung einer verbindlichen
Angebotsabgabe abgeschlossen sein und den Bietenden
mitgeteilt werden. Von wesentlichen Änderungen ist jedoch nicht auszugehen.
1. Verlängerung der Planungs- und Bauzeit und/oder der Frist zur Übergabe an den Nutzer und zur Inbetriebnahme, siehe Hinweis in II.2.4.
2. Verlängerung im Fall weiterer Leistungen über das genannte Datum oder die beschriebenen Leistungen hinaus.
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Eignungskriterien/ Mindestanforderungen.
3. Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe
aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe
erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend
aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten
Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet
sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl
der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher
Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das
Los.
Bewertet werden drei Referenzen, für die jeweils maximal
200 Punkte, insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden
können. Hiervon entfallen je Referenz maximal 100 Punkte
auf die technische Leistungsfähigkeit und maximal 100
Punkte auf die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit.
Die Unterkriterien und deren Gewichtung können der Anlage
2 zur Auftragsbekanntmachung entnommen werden.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens drei
Bewerber/innen. Bis zu zwei weitere Bewerbende werden
ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung
der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 600
ist.
Auswahlkriterien:
Technische Leistungsfähigkeit
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben
in Schritt 4 des Online-Bewerbungsformulars nach den
folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende
Informationen über die Referenzprojekte werden nicht
berücksichtigt.
Die Angaben zu den einschlägigen Referenzprojekten
erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die
unterschiedlich gewichtet werden:
A1 Projekttyp, d.h. Komplexität der
Planungsanforderungen nach Honorarzone I bis V (5-fache
Wichtung)
A2 Auftraggeber, d.h. privater oder öffentlicher
Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB (1,5-fache Wichtung)
A3 Baumaßnahme, d.h. Sanierung, Neubau mit/oder
Umbau (1,5-fache Wichtung)
A4 Umfang des Leistungsbildes, ausgedrückt durch
Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen im Vergleich zur
Leistungsbeschreibung Anlage 5 zum Vertrag (5-fache
Wichtung)
A5 Beleuchtungsfläche, d.h. die relevante Fläche für
Kunstlichtplanung, in qm BGF (4-fache Wichtung)
A6 Status der Realisierung, d.h. Referenz im Auftrag, in
Planung/nicht in Bau, in Bau oder fertiggestellt (1,5-fache
Wichtung)
A7 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des
Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich
erbrachten Leistungen (1,5-fache Wichtung)
Planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit
Bewertet wird die planerisch-konzeptionelle
Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im
Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den
mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den
Referenzprojekten unter Berücksichtigung der
Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in
Abschnitt II.2.4 der Auftragsbekanntmachung genannten
Anforderungen. Es werden insgesamt drei Referenzen
gewertet.
Das Kriterium B (20-fache Wichtung) umfasst die folgenden
drei Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und
berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien
dargestellten Informationen, die sich auf die jeweilige
Referenz beziehen:
- öffentliche Zugänglichkeit
- hohe Nutzungsdichte und gemischte Nutzung
- mehrgeschossige Innenräume
Die Bewertung zum Kriterium B ist "niedrig", wenn kein oder
nur ein Unterkriterium zutrifft, "durchschnittlich", wenn zwei
zutreffen und "hoch", wenn alle drei Unterkriterien zutreffen.
Siehe auch Anlage 2 zur Bekanntmachung: Auswahlkriterien.
Siehe Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster mit Anlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Fachleistungen Kunstlichtplanung ist
einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt/-in oder Ingenieur/-in" oder
vergleichbar berechtigt sind sowie juristische Personen,
deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier
verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren
Gesellschafter/innen oder ihr/e bevollmächtigte/r Vertreter/in
und die verantwortliche Projektleitung, die an natürliche
Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die
Berufsbezeichnung "Architekt/-in oder Ingenieur/-in" in einem
Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Voraussetzung, wer über einen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des
Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der
Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des
Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des
Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt
gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Nachweise der beruflichen Qualifikation des/der Bieter/in
bzw. der Mitglieder der Bietendengemeinschaft gem. III.1.3
der EU-Veröffentlichung (Nachweis der Mitgliedschaft in
einer Ingenieurkammer oder Studiennachweis) sind im
Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Im Fall von juristischen Personen ist der Nachweis für
den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in des Unternehmens zu erbringen.
Es sind folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben und Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung über einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz
im Tätigkeitsbereich Kunstlichtplanung von mindestens
200.000 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren und
2. Erklärung über den Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Personenschäden in Höhe von 500.000 EUR und für
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von 500.000 EUR (3-fach max. p.a.) im Auftragsfall.
Im Fall der Teilnahme einer Bietendengemeinschaft ist die
Erklärung abzugeben, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch
zu haften, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von
500.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von 500.000 EUR (3-fach
max. p.a.). entweder von allen Mitgliedern der
Bietendengemeinschaft einzeln oder von der
Bietendengemeinschaft als gemeinsame Versicherung für
den Auftragsfall nachzuweisen. Außerdem ist der/die
bevollmächtigte Vertreter/in der Bietendengemeinschaft zu
benennen.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein
entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage
beizufügen und mit dem Angebot elektronisch einzureichen (Upload).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung:
1. einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz im
Tätigkeitsbereich Kunstlichtplanung von mindestens 200.000
EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren und
2. den Abschluss bzw. die Abschlussmöglichkeit einer
Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden
Anforderungen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der/die
Bieter/in als nicht geeignet für die Erfüllung des Auftrages
angesehen und kann im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Eignungskriterien und zu
Eigenerklärungen sind im Anschreiben zur
Angebotsbekanntmachung zu finden.
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Es sind folgende Erklärungen
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und Nachweise zu
erbringen:
1. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung über das Online-Bewerbungsformular und
Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw.
der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Kopien der
Eintragungsurkunde bzw. Bescheinigung einer
Listeneintragung in einer Ingenieurkammer oder, gem. EU-Berufsqualifikationsrichtlinie,
entsprechende
Studiennachweise inkl. eventuell notwendigen, beglaubigten
Übersetzungen oder sonstiger Nachweise).
2. Erklärung der/des Bewerbers/in bzw. der
Bewerbergemeinschaft über das Online-
Bewerbungsformular, in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren eine durchschnittliche Anzahl von vier
angestellten Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss
(Diplom, MA, BA o. vgl.) in einem relevanten Fachgebiet,
inkl. Inhaber/n, die mit der Kunstlichtplanung befasst und mit
einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Std/Woche
beschäftigt zu haben. Die Anzahl von festangestellten
Mitarbeitenden, die mit einer Mindestarbeitszeit von 20
Std/Woche beschäftigt waren, sind auf eine
Vollzeitbeschäftigung von 40 Std/Woche umzurechnen;
Mitarbeitende, die mit einer Arbeitszeit von weniger als 20
Std/Woche beschäftigt waren, sind hier nicht anrechenbar.
Die genannten Mitarbeitenden müssen über mind. zwei
Jahre Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen.
Ein/e Projektleiter/in soll über mind. 5 Jahre Berufserfahrung
nach Hochschulabschluss verfügen und nachgewiesene
Erfahrung in der Projektleitung eines Projekts mit
vergleichbarer Komplexität verfügen. Für Leistungsphase 8
soll ein/e Projektleiter/in über mindestens 5 Jahre Erfahrung
in der Bauleitung eines Projekts mit vergleichbarer
Komplexität verfügen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag sind über das Online-
Bewerbungsformular Angaben zu drei Referenzprojekten der
Kunstlichtplanung zu machen, die mit der Aufgabenstellung
vergleichbar sind. Anzugeben sind zu allen Referenzen u.a.:
Projekttitel, Ort, Status, Jahr der Fertigstellung,
Baumaßnahme, Auftraggeber, Nutzungstyp, Honorarzone,
Bearbeitungszeitraum, Beleuchtungsfläche sowie Umfang
des Leistungsbildes. Anhand der eingereichten
Referenzprojekte wird die technische sowie die planerischkonzeptionelle
Leistungsfähigkeit bewertet.
Es werden drei Referenzprojekte bewertet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix in Anlage 2 zur
Auftragsbekanntmachung und wird hier unter
Auswahlkriterien (II.2.9) näher erläutert.
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
1. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
den Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers
bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und
2. Nachweis des Bewerbers bzw. der
Bewerbendengemeinschaft, in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren eine durchschnittliche
Anzahl von vier angestellten Mitarbeitenden mit
akademischem Abschluss (Diplom, MA, BA o. vgl.) in einem
relevanten Fachgebiet, inkl. Inhaber/n, die mit der
Kunstlichtplanung befasst und mit einer durchschnittlichen
Arbeitszeit von 40 Std/Woche beschäftigt zu haben. Die
Anzahl von festangestellten Mitarbeitenden, die mit einer
Mindestarbeitszeit von 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind
auf eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Std/Woche
umzurechnen; Mitarbeitende, die mit einer Arbeitszeit von
weniger als 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind hier nicht anrechenbar.
Die Erbringung der Fachleistungen Kunstlichtplanung ist
einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt/-in oder Ingenieur/-in" oder
vergleichbar berechtigt sind sowie juristische Personen,
deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier
verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren
Gesellschafter/innen oder ihr/e bevollmächtigte/r Vertreter/in
und die verantwortliche Projektleitung, die an natürliche
Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die
Berufsbezeichnung "Architekt/-in oder Ingenieur/-in" in einem
Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Voraussetzung, wer über einen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des
Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der
Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des
Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des
Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt
gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Nachweise der beruflichen Qualifikation des/der Bieter/in
bzw. der Mitglieder der Bietendengemeinschaft gem. III.1.3
der EU-Veröffentlichung (Nachweis der Mitgliedschaft in
einer Ingenieurkammer oder Studiennachweis) sind im
Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Im Fall von juristischen Personen ist der Nachweis für
den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in des Unternehmens zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber gem. § 51
VgV, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden:
Mindestens drei, maximal fünf.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens drei
Bewerber/innen. Bis zu zwei weitere Bewerbende werden
ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung
der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 600
ist.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sind in
folgenden Anlagen zu finden:
Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung (Zusätzliche
Angaben);
Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung (Auswahlkriterien
Teilnahmewettbewerb);
Anlage 3 zur Auftragsbekanntmachung (Zuschlagskriterien
Verhandlungsverfahren);
Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster)
inklusive Ratsvorlage, Leistungsbild, Übersicht
Leistungszeiträume, Ergebnisprotokoll Preisgericht,
Kostenschätzung KG 300-400 und Lageplan;
Anlage 5 zur Auftragsbekanntmachung (Informationen zum
Planungswettbewerb und Auslobungsunterlagen sowie
Flächenermittlung BGF BRI)
Anlage 6 zur Auftragsbekanntmachung (Eigenerklärung -
Anlage zum BMWK-Rundschreiben)
Die Kommunikation und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
Das bedeutet, dass Anfragen und Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.
Fristende für Bewerberfragen: 18.10.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0D4VB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.