Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung: Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV46/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung: Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für die Grundschule Kaldauen: Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS inklusive Mensaerweiterung, Brandschutz und Grundleitungssanierung im Bestand, Einbau Regenrückhaltebecken, Grundleitungssanierung im Außenbereich, Einbau eines neuen Aufzugs, Ausstattung vorhandener Räume mit Raumluftanlagen
OGS Kaldauen Friedensstr. 30 53721 Siegburg
Gegenstand ist die Vergabe sämtlicher benötigter Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der anstehenden Baumaßnahmen an der Grundschule Kaldauen an einen Ingenieur. Dabei betreffen die Planungsleistungen zwei Leistungsbereiche (Ziffern 2.1 und 2.2) und sind innerhalb des Planungsvertrags in drei Teilaufträge aufgeteilt.
ERWEITERUNG UND MODERNISIERUNG (TEILAUFTRÄGE 1 UND 2)
TEILAUFTRAG 1: ERWEITERUNG OGS INKL. MENSA
- Errichtung einer Mensa als Versammlungsstätte mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Aufstockung der Mensa für weitere Klassenräume mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Einhausung des WC Vorbereichs, Neukonzeption der Wärmeversorgung des Gesamtgebäudes durch eine energetisch hochwertige und wirtschaftlich autarke Lösung, Regenrückhaltung nach Überflutungsnachweis, Sanierung der Grundleitungen im Außenbereich, Sanierung der Grundleitungen im Bestandsgebäude, Brandschutzmaßnahmen im Bestand.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagegruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 2: AUFZUG
- Maßnahmen zu Barrierefreiheit, Einbau eines neuen Aufzugs. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Folgende Fachplanerleistungen werden/wurden erstellt:
- Architekt: Büro Gorynia BDA LPH 1-4, TGA: Becker Ingenieure, LPH 1-3, Anlagengruppe 430 bis LPH 4, Küchenplanung: Ingenieurbüro Martin Scheerer LPH 1-4, Tragwerksplanung: Ertl Tragwerk LPH 1+2,Freiraumplanung: Birgit Scharf, Landschaftsarchitektin, LPH 1-3, Brandschutz: Halfkann und Kirchner Brandschutzingenieure, Brandschutzkonzept
- Vermessungsarbeiten: Vermessungsbüro Borowski, Lageplan, Baugrundgutachten Kühn Geoconsulting GmbH Wärmeschutz- und Schallschutzberechnungen Schwinn Ingenieure LPH 1-2.
Diese Leistungen werden entsprechend dem derzeit vorliegenden Bearbeitungsstand in den Anlagen bereitgestellt. Ebenso Unterlagen zur Grundleitungsuntersuchung und Überflutungsnachweis.
TEILAUFTRAG 3: LÜFTUNGSANLAGEN DER 20 RÄUME IM BESTAND
Es sollen weitere 20 Räume mit einer zentralen Raumluftanlage ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die vollständige Planung zum Einbau und zur Installation aller notwendigen Geräte, inklusive evtl. Durchdringungen, Anpassungen im Bestand und ggf. Bauantragstellung. Die Ausstattung von Raumluftanlagen in Grundschulen wird vom Bund gefördert. Der bislang im Förderbescheid vorgesehene Fertigstellungtermin zur Umsetzung der Maßnahme, 14.11.22, wurde bis zum 09.06.2023 verlängert. Sollte nach LPH 2 absehbar sein, dass der angestrebte Fertigstellungstermin, 09.06.23, nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, zu prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahme auch ohne Fördermittel in Betracht kommt. Die zu installierenden Geräte müssen in jedem Fall die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungsphase im laufenden Betrieb geschehen muss.
Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens Lüftungsanlagen für 20 Bestandsräume umfasst ca. 841.588, - Euro (netto).
Die 400 er Kosten betragen 440.000 Euro (netto). Diese Angaben zu den Kosten beruhen auf einer ersten Einschätzung der, durch die Stadt Siegburg, beauftragten Machbarkeitsstudie. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt nicht vor.
Der Teilauftrag 3 bezieht sich auf die Vergabe der Technischen Ausrüstung Gebäude gem. § 55 HOAI Leistungsphase 1-9. Der Auftraggeber wird die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Die Einzelheiten der zu beauftragenden Planungsleistungen sind in Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens beschrieben. Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-2. Im Weiteren können die Leistungsstufe 2 mit den Leistungsphasen 3-4, die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6, die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsstufen 7-8 und die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Für alle drei Teilaufträge gilt, dass der Auftragnehmer beim Abruf einer Leistungsstufe mit allen zugehörigen Grundleistungen und festen Besonderen Leistungen beauftragt ist. Die optionalen Besonderen Leistungen sind hingegen nur dann beauftragt, wenn diese explizit vom Auftraggeber bestellt werden. Zu den Einzelheiten wird auf den anliegenden Vertragsentwurf (insbesondere § 3) und das Honorarblatt verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB abzugeben ("Eigenerklärung zur Bietereignung").
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine - Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten
Mindestanforderung im Falle der Beauftragung: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure oder Bachelor Fachrichtung Technische Ausrüstung) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung nachzuweisen. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden.
Referenzprojekte:
a) Referenz 1: Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Technische Ausrüstung mit den folgenden Anforderungen (siehe Mindestkriterien)
b) Referenz 2: Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Technischen Ausrüstung mit den folgenden Anforderungen (siehe Mindestkriterien):
Referenzprojekte:
a) Mindestkriterien zu Referenz 1:
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI 2021 § 2 und
Anlage 10.2 Ausbildung/Wissenschaft Forschung
- Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-8 i.S. HOAI § 55.
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mit
Abschluss LPH 8 i.S. HOAI § 55.
- anrechenbare Kosten (400) ? 1,5 Mio. EUR brutto i.S. HOAI § 56
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF ? 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone II i.S. HOAI § 56 (2), Anlage 15.2.
- Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
- der Nachweis über den Einbau von 3 großen Lüftungsanlagen gem. Anlagengruppe
3 Lufttechnische Anlagen
b) Mindestkriterien zu Referenz 2:
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI 2021 §2 und
Anlage 10.2 Ausbildung/Wissenschaft/ Forschung
Oder
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI 2021 § 2 und
Anlage 10.2. Gesundheit/Betreuung
- Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-8 i.S. HOAI §55.
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
mit Abschluss LPH 8 i.S. HOAI § 55.
- anrechenbare Kosten (KG 300-400) ? 1,2 Mio. EUR brutto i.S. HOAI § 56.
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF ? 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone II i.S. HOAI § 56, Anlage 15.2.
- Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
- der Nachweis über den Einbau von 3 großen Lüftungsanlagen gem. Anlagengruppe
3 Lufttechnische Anlagen
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Der Bieter muss die Befähigung zur Berufsausübung Ingenieur der technischen Ausrüstung: Abschluss als Ingenieur/ Eintrag in die Ingenieurkammer nachweisen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
53721 Siegburg, Am Turm 30
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZUSCHLAGSKRITERIEN
- Honorarforderungen (50%)
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und Bauleiters und dessen jeweiligen Vertreters in derselben
Funktion (50%)
Die Kreisstadt Siegburg wird die Angebote anhand der vorgenannten Zuschlagskriterien auswerten. Auf die in den Anlagen beigefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl, entsprechend den Wertungskriterien erhält den Zuschlag.
Hinweis: Die Funktionen des Projektleiters und des Bauleiters können von einer Person ausgeführt werden! In diesem Fall wird die Qualifikation dieser Person jeweils bei den Kriterien für beide Funktionen gewertet. Diese Maßgaben gelten für die Person des Vertreters entsprechend.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
TEILAUFTRAG 1: ERWEITERUNG OGS INKL. MENSA
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagegruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 2: AUFZUG
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 3: LÜFTUNGSANLAGEN DER 20 RÄUME IM BESTAND
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-2. Im Weiteren können die Leistungsstufe 2 mit den Leistungsphasen 3-4, die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6, die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsstufen 7-8 und die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Für alle drei Teilaufträge gilt, dass der Auftragnehmer beim Abruf einer Leistungsstufe mit allen zugehörigen Grundleistungen und festen Besonderen Leistungen beauftragt ist. Die optionalen Besonderen Leistungen sind hingegen nur dann beauftragt, wenn diese explizit vom Auftraggeber bestellt werden. Zu den Einzelheiten wird auf den anliegenden Vertragsentwurf (insbesondere § 3) und das Honorarblatt verwiesen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY0V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen ber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]