Unterhalts- und Glasreinigung & Gestellung einer Servicekraft für die BGHW in den Verwaltungshäusern München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung & Gestellung einer Servicekraft für die BGHW in den Verwaltungshäusern München
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung, sowie die Gestellung einer Servicekraft in den Verwaltungsgebäuden München aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin.
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2024 vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die jeweiligen Lose an verschiedene Bieter zu vergeben.
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-Notebooks sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) gewährleistet ist. Die Matten im Fitnessraum (Sonderraum der Reinigungsgruppe I) im Gebäude Arnulfstraße 283 (sU70) sind einmal wöchentlich (Tag nach Vereinbarung) zweistufig feucht zu reinigen.
Die Innenverglasung zählt zur Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der Unterhaltsreinigung zu entfernen. Die Reinigungsarbeiten sind gemäß dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis.
Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Papierabfall ist in die Aktenvernichtungs-(Shredder)boxen (jeweils in den Kellergeschossen) zu entsorgen. Kartonagen sind zerkleinert (nicht zusammengetreten) in den blauen Papiertonnen zu entsorgen. Die Raucheraschenbecher der Raucherecken sind durch die Servicekraft zu leeren.
Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden.
Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z. B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer/ Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin aufstellt und vorlegt.
Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen, Beleuchtung oder Mobiliar sind der Auftraggeberin täglich schriftlich zu melden.
Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 15 Arbeitsstunden pro Arbeitstag (für beide Häuser) kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben. Eine schriftliche Kündigung ist nach Ablauf der Vertragszeit nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch.
Die Glasreinigung umfasst das streifenfreie und beidseitige Reinigen der Glasflächen, der Glasrah-men (nebst sämtlicher beweglicher und feststehender Rahmenelemente witterungs- und raumsei-tig, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen). Ebenfalls gereinigt wer-den die Bedienelemente wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel.
Es sind zwei Reinigungsdurchgänge im Jahr durchzuführen (1 x pro Halbjahr):
Glasreinigung (Innen- und Außenreinigung der Glasflächen mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen).
Die Glasreinigungen sind spätestens 14 Tage vor Beginn anzukündigen und müssen binnen zwei zusammenhängender Arbeitswochen durchgeführt sein.
Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben. Eine schriftliche Kündigung ist nach Ablauf der Vertragszeit nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch.
Die Tätigkeiten der Servicekraft (Los 3) erstrecken sich im Wesentlichen auf die Vorbereitung von Sitzungsbewirtungen, das abräumen/spülen/verteilen des Teeküchengeschirrs sowie diverse Reinigungsarbeiten auf Anweisung. Da die Servicekraft mit den Sitzungsteilnehmern/ Sitzungsteilnehmerinnen kommunizieren muss, ist die Beherrschung der deutschen Sprache erforderlich.
Arbeitszeitraum: Mo. - Fr. in der Regel ab 7:00 Uhr, wöchentlich insgesamt 20 Stunden. Je nach Sitzungsaufwand ist ein Arbeitsende bis 17:00 möglich.
Sofern Mehrarbeiten anfallen, sind diese gemäß dem im Kostenblatt (Anlage D) angegebenen Stundensatz zu berechnen.
Zu den weiteren Aufgaben der Servicekraft gehört die Reinigung und Pflege der Trinkwasserspender.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung: Allgemeine Informationen und Erlaubnis der Berufsausübung
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt
- Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/ der Bieterin der letzten drei Geschäftsjahre; Der Gesamtumsatz muss das 2-fache des jährlichen Auftragswertes darstellen.
- Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht: Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 5.000.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) -Kopie des Versicherungsscheins ist spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Eigenerklärung, dass umfangreiche Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 3 Referenzen) vorliegen
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, über den angegebenen Zeitraum von 2 bzw. 4 Jahren gewährleistet sind
- Zertifizierung für ein QM-/UM-System (z.B. DIN EN ISO 9001, 14001) liegt vor
- Nachweis für Eintrag in Handwerksrolle
- Nachweis für Eintrag ins Berufsregister
- Eigenerklärung, dass keine weiteren Ausschlussgründe vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.