Universitätsklinikum Münster - 642 OPZ Teilprojekt 1 Infrastruktur - P18 Infrastrukturplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 0000_16_642
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 642 OPZ Teilprojekt 1 Infrastruktur - P18 Infrastrukturplanung
Das Universitätsklinikum Münster plant die Umsetzung des Bauvorhabens "Neubau eines Operativen Zentrums" (OPZ) in Münster. In diesem Zusammenhang werden Leistungen der Infrastrukturplanung (insbesondere Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen einer sog. vorgelagerten Konzeptions-phase sowie Planungsleistungen für Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Leistungen der Tragwerksplanung) benötigt.
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt - zum Zwecke des langfristigen und zukunftsfähigen Ausbaus des klinikeigenen Geländes - den Bau eines Operativen Zentrums (auch "OPZ"). Es sollen im Rahmen der Umstrukturierung des Klinikgeländes thematisch verwandte Einrichtungen in übergeordneten Funktionsbereichen gebündelt werden, um künftig eine effizientere und wirtschaftlichere Patientenversorgung anbieten und gewährleisten zu können.
Vor diesem Hintergrund hat das UKM in den vergangenen Jahren eine umfangreiche und mehrstufige Masterplanung entwerfen lassen. Diese sieht eine räumlich-funktionale und bauliche Neuordnung des gesamten Klinikgeländes vor und fokussiert die räumliche Zusammenführung und Verknüpfung der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs im Jahr 2016 erfolgte eine Weiterentwicklung der Masterplanung für einen Teilbereich des Zentralcampus in Gestalt eines städtebaulichen Konzepts.
Wesentlicher Bestandteil der weiterentwickelten Masterplanung sind die Planungen rund um den Neubau des Operativen Zentrums. Das OPZ soll dem Zentralklinikum in Gestalt eines Erweiterungsbaus unmittelbar vorgelagert werden und parallel zur Albert-Schweitzer-Straße in Münster ausgerichtet sein. In diesem Erweiterungsbau sollen die klinischen Bereiche HNO, Dermatologie sowie Chirurgie sinnvoll zusammengeführt werden. Ferner ist die Schaffung weit reichender Parkflächen geplant.
Die Realisierung des OPZ ist im Zuge eines einheitlichen Bauabschnitts in voller Länge des Erweiterungsbaus, inklusive eines an der Notfallzufahrt gelegenen Hubschrauberlandeplatz, geplant.
Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe eines Auftrags über Leistungen der Infrastrukturplanung. Gegenstand der Beauftragung werden Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen einer vorgelagerten Konzeptionsphase sowie Planungsleistungen für Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Leistungen der Tragwerksplanung sein.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die vorstehenden Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt einer Anpassung an die tatsächlichen Realisierungszeiträume des Projektes. Die Laufzeit des Vertrages wird korrespondierend mit der abschließenden Projektrealisierung sein. Die vorstehende Angabe ist daher unverbindlich.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eig-nungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (bis zu 75 Punkte). Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Aus-wahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus sei-ner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen ent-sprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Rei-henfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Pro Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden (3 Re-ferenzen x 25 Punkte = 75 Punkte). Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen.
Hinweis der Vergabestelle: Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthalte-nen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 wei-teren A4-Blättern näher zu erläutern. Alle Referenzen müssen im Zeitraum der letzten 5 Jahre, gerech-net ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, abgeschlossen worden sein.
Die weiteren unter 2) bis 3) genannten Punkte werden ausschließlich bezogen auf den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bewertet.
2. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens 3 Jahren be-stehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des haus-eigenen Qualitätssicherungssystems) (bis zu 15 Punkte).
3. Konzept über den Nachweis zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (bis zu 10 Punkte).
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den genannten Leistungsbereichen und hinsichtlich sonstiger damit zusammenhängender oder ähnlicher Leistungen.
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, abgeschlossen worden sein.
Hinweis der Vergabestelle: Im Rahmen der Eignungsprüfung besteht keine Beschränkung der Referenzanzahl. Auf Ziffer II.2.9) wird hingewiesen.
2. Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben - sofern zutreffend - auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit den in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten.
3. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems).
4. Konzept über den Nachweis zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3).
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.