Zentrale Druck-Output Management Lösung AOK Rheinland/Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Druck-Output Management Lösung AOK Rheinland/Hamburg
Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
Bei der Wertung der Eignung wird hierzu eine Rangfolge der Bieter wie folgt ermittelt:
- Schritt 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen
- Schritt 2: Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Ausschlusskriterien.
- Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewertungskriterien.
- Schritt 4: Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl (d.h. Erfüllung der Ausschlusskriterien) geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet in diesem Fall also nicht statt.
Erweiterung des Vertrages um andere AOK Gesellschafter. Eine Verpflichtung der anderen AOK Gesellschafter dem Vertrag beizutreten besteht nicht.
Die Laufzeit beginnt mit Abschluss der Migration zum 01.01.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate)
- Gesamtumsatz in 2019 im Bereich "Druckdienstleistungen für personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Gesamtumsatz in 2020 im Bereich "Druckdienstleistungen für personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Gesamtumsatz in 2021 im Bereich "Druckdienstleistungen für personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensfall für (i) Personenschäden in Höhe von EUR 3.000.000, (ii) Sachschäden in Höhe von EUR 1.000.000 und (iii) Vermögensschaden in Höhe von EUR 500.000, insgesamt begrenzt auf jeweils zweifache Maximierung für jedes Kalenderjahr im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird oder Vorlage einer Kopie einer bereits vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein)
- Als Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung werden ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse in der deutschen Sprache besitzen, um den Verpflichtungen nach dem Datenschutzgesetz, der Datenschutzbelehrung nachzukommen sowie den Qualitätskontrollen gerecht zu werden. Die Sprachkenntnisse der Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens den Anforderungen B2 des Goethe-Zertifikates entsprechen.
- Eingeführtes und zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystems nach aktuell und gültiger ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen bzw. die Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Eingeführtes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems nach aktueller und gültiger DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Eingeführtes und zertifiziertes Nachhaltigkeitsmanagementsystems nach aktueller und gültiger DIN EN ISO 14001 oder vergleichbare Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Keine Datenschutzverletzung in den letzten drei Jahren, die der Auftraggeber Bewerbers und/oder der Bewerber an die zuständige Aufsichtsbehörde und/oder Datenschutzbehörde für Datenschutz und Informationssicherheit melden musste
- der Bewerber verfügt über mindestens zwei für das Projekt in Frage kommende Projektkoordinatoren, welche in den letzten 5 Jahren die Projektkoordination mindestens einer Einführung von Druckdienstleistungen (personalisierte Tagespostverarbeitung) erfolgreich übernommen haben
- der Bewerber verfügt über mindestens fünf für das Projekt in Frage kommende Mitarbeiter mit langjähriger (mehr als zwei Jahre), kontinuierlichen praktische Erfahrung im Wissensgebiet von Druckdienstleistungen, im speziellen Print-on-Demand im Farbdruck,
Beimischung von vorproduzierten Offset-Broschüren, Sendungsoptimierung / Portooptimierung, DV-Freimachung, Produktionsüberwachung im Sinne closed-loop, Zusteuerung von Print-on-Demand-Beilagen, mit der Fähigkeit, komplexe Aufgabenstellungen selbständig und eigenverantwortlich zu lösen.
- Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über erfolgreiche Einführung und Durchführung von Druckdienstleistungen nachgewiesen durch mindestens zwei erfolgreich umgesetzte und im vollumfänglich produktiven Betrieb befindliche Referenzprojekte/Referenzkunden, in denen der Bewerber federführend (z.B. als Generalunternehmer, etc.) tätig war.
Die Referenzprojekte/Referenzkunden werden nur dann als mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt und bewertet, wenn alle der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und in der Referenz ein täglicher Output von personalisierter Tagespost von mindestens 100.000 Seiten pro Werktag (Montag-Samstag) bzw. 25 Mio. Seiten p.a. in der Referenz abgewickelt wurde.
- Zwei der vorgenannten Referenzunternehmen müssen aus einer der folgenden Branchen stammen: Finanzdienstleistungesektor, Steuersektor, Private Versicherungen, Sozialversicherungsträger oder Private Krankenversicherungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP6DVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.