Trägerschaft "Geld oder Stelle" für einen Zeitraum von 4 Schuljahren - Pädagogische Betreuungsangebote für 3 Halbtagsschulen und 1 Schule des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I Referenznummer der Bekanntmachung: 98-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft "Geld oder Stelle" für einen Zeitraum von 4 Schuljahren - Pädagogische Betreuungsangebote für 3 Halbtagsschulen und 1 Schule des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
Die Vergabe erfolgt für folgende Schulen:
1. Gymnasium Lünen - Altlünen, Rudolph-Nagell-Str. 21, 44534 Lünen
2. ProfilSchule Lünen, Friedhofsstr. 4, 44536 Lünen (geb. GS)
3. Realschule Lünen - Altlünen, Rudolph-Nagell-Str. 23, 44534 Lünen
4. Realschule Lünen - Brambauer, Brechtener Str. 63, 44536 Lünen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Gymnasium Lünen-Altlünen, Rudolph-Nagell-Str. 21, 44534 Lünen
Rudolph-Nagell-Str. 21 44534 Lünen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
ProfilSchule Lünen, Friedhofsstr. 4, 44536 Lünen
Friedhofsstr. 4 44534 Lünen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Realschule Lünen-Altlünen - Rudolph-Nagell-Str. 23, 44534 Lünen
Rudolph-Nagell-Str. 23 44534 Lünen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Realschule Lünen-Brambauer, Brechtener Str. 63, 44536 Lünen
Brechtener Str. 63 44536 Lünen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasium Lünen - Altlünen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://musado-jugendhilfe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PforilSchule Lünen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Realschule Lünen - Altlünen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://musado-jugendhilfe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Realschule Lünen - Brambauer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDE03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.