Projektsteuerungsleistungen für: Sportzentrum "Wandhofener-Bruch" [Schwerte] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-20/12-63NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für: Sportzentrum "Wandhofener-Bruch" [Schwerte]
Die Stadt Schwerte beabsichtigt die Errichtung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Sportzentrums im Ortsteil Wandhofen.
Im Gewerbegebiet Wandhofener Bruch besteht die Möglichkeit des Neubaus eines Kunstrasenplatzes, eines Trainingsplatzes, eines Vereinsheims inklusive entsprechender Nebenanlagen, die Integration von mehreren Beachvolleyballfeldern und die Errichtung einer zentralen Stellplatzanlage.
Neben dem Vereinsheim soll eine Gastronomie und ein multifunktionaler nutzbarer Gemeinschaftsraum realisiert werden, der für die örtlichen Vereine, z.B. Schützenverein, nutzbar sein soll. In diesen Zusammenhang sollen im Gebäude Betriebswohnungen für einen Gastronom sowie für einen Platzwart geschaffen werden. Insgesamt ist das Ziel, den Sport innerhalb der Stadt Schwerte durch die Umsetzung des Projektes erheblich zu stärken.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine vom Bund geförderte Zuwendungsbaumaßnahme. Das Projekt unterliegt daher der Prüfung einer behördlichen Stelle.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Projektsteuerung gem. AHO (Projektstufen 1 - 5, Handlungsbereiche A - E) inkl. Projektleitung (optional)
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Die vollumfängliche Beauftragung ist abhängig vom Erhalt des Förderbescheides.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBE6RQ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.