Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Stuttgart
Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Tunnel Wagenladungsstraße mit Resterschließung Gebiet A1, Planung
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Nachtrag 113 Unterstützung AG durch Übernahme Leistungen als technisches Bindeglied zum Tunnelmanager/Sicherheitsbeauftragten
Nachtrag 114 Unterstützung AG im Zusammenhang mit der Zwischennutzung Baufeld 4
Der AN besitzt die entsprechend fachliche Kompetenz und verfügt über die notwendigen Kapazitäten; ist mit dem Städtebaubauprojekt S21 vertraut um die Leistungen zu erbringen:NT113 Mit Abschluss des Städtebaulichen Vertrages in 05-2001 für das Areal A1 (Europaviertel) hat sich die DB AG u.a. dazu verpflichtet, „die Herstellung der Wagenladungsstraße samt technischer Ausführung zu veranlassen…“. Dies hat zur Folge, dass der Betrieb und die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Wagenladungsstraße durch die DB zu erfolgen hat. Aufgrund fehlender Kapazitäten können diese Leistungen nicht intern erbracht werden. NT 114 Die Unterstützung des AG für eine Zwischennutzung des Baufeldes 4 ist nicht Bestandsteil des o.g. Ingenieurvertrages und stellt somit eine Auftragserweiterung dar, die gesondert zu vergüten ist.Aufgrund personeller Veränderungen stehen DBImm-intern aktuell keine Kapazitäten für das Bearbeiten der notwendigen Aufgaben zur Verfügung.