evuz_Ablesedienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: evuz_Ablesedienstleistung_2022.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
evuz_Ablesedienstleistung
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der in den Stadtgebieten Bochum, Herne und Witten folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Bochum: Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Bochum folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Herne: Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Herne folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Witten: Ableseankündigung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Witten folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ablesedienstleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die
geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen nach Möglichkeit bitte bis zum 03.06.2022 ein. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDE9H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.