Investorsuche Gymnasium Rondorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5009-260-5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorsuche Gymnasium Rondorf
Vermietung einer durch einen Investor geplanten und gebauten Schule auf einem durch den Investor zur Verfügung gestellten Grundstück an die Stadt Köln
50997 Köln Nordrhein-Westfahlen
In Köln, im Stadtteil Rondorf soll ein Gymnasium mit mindestens einer 4-zügigen Sekundarstufe I und mindestens einer 6-zügigen Sekundarstufe II, für mindestens 1.000 Schüler*innen und einer Sporthalle mit mindestens vier Sportübungseinheiten entstehen. Hierzu soll eine Investorin oder ein Investor mit der Planung und Errichtung eines Neubaukomplexes beauftragt werden. Das entsprechende Grundstück ist ebenfalls von der Investorin oder dem Investor zu stellen und muss sich im Stadtteil Rondorf befinden.
Die Gebäude und Anlagen sind auf einem vom Vermieter beizubringenden Grundstück, des in Anlage C5_Suchradius aufgezeigten Kölner Stadtteil Rondorf im Stadtbezirk Rodenkirchen durch den Vermieter zu planen, zu errichten und zu betreiben. Insbesondere sollen auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den Vermieter erbracht werden.
Interessierte Investoren werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, auf diesen Flächen ein Gymnasium mit einer Sporthalle zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" (vgl. Vergabeunterlagen, Anlage A2.2.26_1) und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (vgl. Vergabeunterlagen, Anlage A2.2.26_2) berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Es handelt sich bei diesem Schulbau um eine Clusterschule. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Nähere Informationen erhalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Vom Vermieter werden die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums Rondorf Nord-West mit Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erwartet.
Die funktionale Leistungsbeschreibung, inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem vom Auftragnehmer beizubringenden Grundstück errichtet werden. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schule muss vom Auftragnehmer voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung, sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Köln dem Bieter frei, die Schule in Modulbauweise zu errichten.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall , dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, ggf. durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der Vermieter jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Auftraggeber mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Mietsache.
Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Der voraussichtliche Zeitplan ist dem Rahmenterminplan (Anlage C3) zu entnehmen.
Eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre ist vorgesehen.
Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziff. III.1.1-III.1.3 erfüllen, wird die Stadt Köln ihr Auswahlermessen pflichtgemäß ausüben. Dabei wird sie berücksichtigen, welche Grundstücke sich für ein Gymnasium im Stadtteil Rondorf am besten eignen. Kriterien für die Eignung als Gesamtschule, die in das Auswahlermessen einfließen, sind die Größe des Grundstücks, dessen Lage (z.B. verkehrliche Erschließung, Eingangssituation, Entfernung zu bereits vorhandenen Gesamtschulen, Lage zu potentiellen Schülerwohnorten (möglichst an Wohngebiete angrenzend) oder Anbindung an Wohnbereiche).
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich folgender Auflagen:
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
b) Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts. Hier soll dargestellt werden, wie der Investor die Finanzierung der Gesamtmaßnahme plant. Zudem ist eine Bonitätsbescheinigung vorzulegen. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet)
c) Angaben zum Grundstück (Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet), siehe näher unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
Zu a)
Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. Alternativ ist eine Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Zu c)
• Nachweis über das Eigentum eines Grundstücks im Stadtteil Rondorf (Anlage C5). Sollte der Bewerber nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein, muss er Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie er bis zur Abgabe des finalen Angebots nachweist, dass ihm das Grundstück verbindlich zur Verfügung steht (beispielweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). Ein Grundbuchauszug ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Angaben zur Größe des Baugrundstücks
• Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
• Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll. Ggf. Nachweis über bestehendes Baurecht, wenn vorhanden. (Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme zum Stadtplanungsamt und zum Bauaufsichtsamt frühzeitig erfolgen soll).
• Angabe, ob das Grundstück für die Bebauung mit einem Schulgebäude mit Schulhoffläche für die vorgesehene Schulgröße geeignet ist Nachweis in Form einer Massenstudie, die auch den Richtwert von 5 m² Schulhoffläche pro Schüler berücksichtigt
• Darstellung der Zugänglichkeit für Schülerinnen und Schüler auf das Schulgelände und in das Schulgebäude hinsichtlich der möglichst verkehrssicheren Zugangsmöglichkeit
• Darstellung der Ver- und Entsorgung des Gebäudes (Mensa, AWB...)
• Nachweis über Anfahrts- und Haltemöglichkeiten für Schülerspezialverkehr, Busse etc.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Ganzes betrachtet.
1) Angaben zur personellen Ausstattung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
2) Referenz(en) zu Planungsleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
3) Referenz(en) zu Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
4) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
Für die Referenzen gilt Folgendes: Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Formblatt durch Unterschrift oder als separates Referenzschreiben ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben, alternativ eine Projektemailadresse. Die Referenzformblätter sind bei Bedarf entsprechend zu kopieren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:2(max. Anzahl Zeichen:4000)
Zu 1) Personelle Ausstattung zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags:
- Mindestens zwei Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
- Nachweis des planenden Architekten und/ oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung "Architekt" und/ oder "Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Zu 2) Referenz(en) zu Planungsleistungen:
- Mindestens drei Referenzen über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für ein Planungsprojektvolumen von 10.000.000,00€ (Summe der Kostengruppen KG 300 +400)
a) Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Leistungsbilder Hochbau, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik abdecken.
b) Von den Mindestreferenzen muss eine Referenz eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 10.000 qm aufweisen und die anderen beiden Mindestreferenzen von ≥ 5.000 qm. Es können weitere Referenzen mit einer BGF gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm eingereicht werden. Es werden jedoch höchstens 5 Referenzen bewertet.
c) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu 3) Referenz(en) zu Bauleistungen
- Mindestens drei Referenzen über erbrachte Bauleistungen des Bewerbers für Hochbauten:
a) Von den Mindestreferenzen muss eine Referenz eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 10.000 qm aufweisen und die anderen beiden Referenzen von ≥ 5.000 qm. Es können weitere Referenzen mit einer BGF gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm eingereicht werden. Es werden jedoch höchstens 5 Referenzen bewertet.
b) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu 4) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
-Mindestens eine Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mind. 10 Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 qm.
a) Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 01.04.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten.
b) Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages schon abgelaufen ist.
Jedoch ist erforderlich, dass die Vermieterleistung bereits seit zwei Jahren erbracht ist.
Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien (Ziffer III.1.3)2., III.1.3)3. bzw. III.1.3)4. vorzulegen.
Mindestanforderungen an die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz:
- Das Referenzprojekt wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz realisiert, d.h. die bauliche Abnahme wurde erreicht.
- Die bauliche Abnahme der Referenzprojekte muss für die Planungs- und Bauleistungen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein. Zu den langfristigen Vermietungsleistungen s.o. unter Ziffer III. 1.3) 4.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal EUR 100.000 brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html