Radiologieprojekt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000261
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gdekk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gdekk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Radiologieprojekt Bielefeld
Beschaffung eines Upgrades Universal-Angiographie, von Digitale Buckyplätzen, Durchleuchtungssystemen, eines CT 256 Zeilen und 512 Schichten und eines Upgrades MRT 1.5T für das Klinikum Bielefeld gem. GmbH
UPGRADE UNIVERSAL ANGIOGRAPHIE Philips, Typ Allura Xper FD20
Das Klinikum Bielefeld beabsichtigt ein System-Upgrade des vorhandenen digitalen deckenmontierten Angiographiesystem, Hersteller Philips, Typ Allura Xper FD20, BJ 12.2006 auf die derzeit aktuelle Hard- und Softwareversion vorzunehmen.
Durch das Upgrade erhofft man sich erhebliche Kosteneinsparungen beim Angiographiesystem selbst, aber auch bei den allgemeinen Baukosten für die technische Gebäudeausstattung sowie die Ausfallzeiten betreffend.
Das Upgrade beinhaltet sämtliche Komponenten, mit Ausnahme der Decken-Zwischenkonstruktion.
Sofern kein Upgrade möglich sein sollte, darf auch ein funktional mindestens gleichwertiges Neusystem
angeboten werden.
DIGITALE BUCKYPLÄTZE
Das Klinikum Bielefeld beabsichtigt mehrere stationäre Röntgenaufnahmesysteme (Buckyplätze)
zu erneuern. Die Aufgabe besteht darin, ein hoch innovatives sowie wirtschaftliches digitales Röntgen-
Gesamtkonzept über alle Klinikstandorte abzubilden.
Angestrebt wird, die hier nachfolgend beschriebenen Systeme in der Weise auszustatten, dass insbesondere die mobilen Detektoren im „Sharing-Verfahren“ mit anderen, ggf. auch bereits vorhandenen mobilen und stationären digitalen sowie den hier ausgeschriebenen stationären digitalen Röntgensystemen wechselseitig untereinander austauschbar genutzt
werden können.
Röntgendurchleuchtungssysteme
Multifunktionales Röntgenbildsystem für Routine-
und Spezialuntersuchungen unter Durchleuchtung,
wie z.B. Magen-Darm-Trakt, die Darstellung arterieller
und venöser Gefäße sowie die digitale Subtraktions-
angiographie (DSA) etc...
Einseitig gelagerte, tief absenkbare Tischplatte,
motorisch neigbar von ca. + 90° bis ca. 45°
Trendelenburg mit völliger Bodenfreiheit und
gutem Zugang zum Patienten von allen Geräteseiten.
Integrierter C-Bogen für multidirektionale Projektionen
in jeder Kippstellung des Tisches.
Digitale Bildakquisition mit Detektortechnologie in
höchster Bildqualität. Realtime Bildverarbeitung für
exzellente Diagnostik.
CT mit ≥ 256 physikalisch parallelen Detektorzeilen und ≥ 512 rekonstruierten Schichten / 360° Rotation
Gefordert wird ein Computertomographiesystem für höchste Anforderungen an die Primärdiagnostik
mit den Schwerpunkten in der Polytraumadiagnostik, der kardiologischen und Perfusionsbildgebung, der
allgemeinen CT-Diagnostik und bei Interventionen.
Für alle Anwendungen gilt die Maxime, eine möglichst hohe Dosiseinsparung durch Verwendung aller
verfügbaren technischen Möglichkeiten, insbesondere der iterativen Rekonstruktion zu erreichen ohne jedoch
auf eine hohe Bildrekonstruktionsrate zu verzichten
Gefordert wird daher ein mind. 256 physikalischen
Detektorzeilen und ≥512 rekonstruierten Schichten je
360° Rotation. Volumen-CT System für den kompromisslosen klinischen Einsatz mit hohen Anforderungen unter max. Dosisreduktion für Patienten.
Gantryöffnung mind. 750 mm sowie einem Messfeld
(FOV) von mind. 500.
Weit absenkbarer Patientenlagerungstisch; Scan-
barer Bereich mind. 175 cm (z.B. für Polytrauma)
Fakultativ: Therapietischauflage zur Vorbereitung für Patienten zur Bestrahlungsplanung.
Niedrigdosis-Multidetektorsystem mit einer Volumenabdeckung von 16 cm (Pitch = 0) in Z-Richtung und
hoher Detailauflösung. Rotationszeit ≤ 0,28 s./360°
z.B. für die kardiologische Bildgebung.
Komplett oder weitgehend modellbasierte iterative
Rekonstruktion für eine erhebliche Dosisreduktion
ohne Einschränkung der Bildqualität.
Generatorleistung mind. 90 kW nominal sowie auf die Generatorleistung und die Anforderungen an
die Polytraumadiagnostik optimierte Strahlereinheit.
Akquisitionskonsole für Sofortbildrekonstruktionen
in „Echtzeit“. Bilddatenspeicher für ca. 100.000 Bilder.
Umfangreiches Softwarepaket für sämtliche aus den
Abteilungen des Klinikums kommenden Fragestellungen (siehe Softwareanforderungen).
Separate Workstation-Funktionalität zur Bilddatenauswertung und –analyse mit bis zu 15 Zugriffs-
punkten sowie mind. 5 Concurrent User Lizenzen für sämtliche abgefragte bzw. angebotene Auswertesoftware.
Upgrade 1.5T Ganzkörper-MR
Das Klinikum Bielefeld beabsichtigt ein System-Upgrade des vorhandenen 1.5T MRT, Hersteller
Philips, Typ Achieva 1.5T, BJ 11.2007 vorzunehmen.
Durch das Upgrade erhofft man sich zudem erhebliche
Kosteneinsparungen beim MRT-System selbst, aber
auch die Ertüchtigung bzw. Neuerrichtung der HF-Kabine und die allgemeinen Baukosten für die
technische Gebäudeausstattung sowie die Ausfallzeiten betreffend.
Das Upgrade beinhaltet sämtliche Komponenten, mit Ausnahme des Magneten selbst und soll ansonsten das Gesamtsystem, d.h. was die Gradienten, das Spulenkonzept, die Rechnertechnologie, die
Algorithmen zur Beschleunigung der Scanzeiten sowie Software etc. betrifft, auf den aktuellen Stand
der 1.5T MRT Technologie bringen.
Sofern kein Upgrade möglich sein sollte, darf auch ein funktional mindestens gleichwertiges Neusystem
angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben die nachstehenden Eignungsanforderungen positiv zu beantworten und die geforderten Nachweise, soweit diese ausdrücklich gefordert werden zu Ihrem Angebot hochzuladen:
Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt.
Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.
Ich/wir erklären, dass
mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:
Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.
Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.
Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.