Lieferung und Aufstellung eines Kalanders zur Verdichtung von Kathoden und Anoden Referenznummer der Bekanntmachung: PowerZell_04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung eines Kalanders zur Verdichtung von Kathoden und Anoden
Der Kalander dient der Verdichtung vorher beschichteter Anoden und Kathoden. In diesem Verfahren soll sowohl der Rolle zu Rolle Betrieb, als auch die Bearbeitung von Einzelsheets ≥ 10 cm Länge möglich sein.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die vorgefertigte Substratfolie mit aufgetragenem Batteriematerial (Anode mit CU-Folie und Kathode mit Al-Folie), soll bei längeren Beschichtungen im Rolle zu Rolle Betrieb durch die Kalanderwalzen mit hohem Druck verdichtet und nachfolgend bahnkantengesteuert aufgewickelt werden. Die Laufrichtung der Bahn soll in beide Richtungen möglich sein. Ein einwandfreies Aufwickeln der Substratfolie auf eine Leerrolle nach der Verdichtung durch den Kalander ist zu gewährleisten. Der Wickelprozess des Substrates muss über eine angetriebene und Zug-geregelte Abwicklung und Aufwicklung erfolgen. Die Abwicklung, der Kalanderantrieb und die Aufwicklung sind zu synchronisieren.
Für den Einzelsheetbetrieb muss die Substratfolie händisch auf einen Auflagetisch aufgelegt werden können, um das Sheet anschließend zur Verdichtung durch den Kalanderspalt zu schieben. Nach dem Kalandrierdurchgang soll es wieder händisch entnommen werden. Hierbei ist auf eine Ausführung der Sicherheitseinrichtungen zu achten, die es ermöglicht gefahrlos Einzelsheets mit einer Länge ≥ 10 cm händisch durch den Kalanderspalt führen zu können.
Die Geschwindigkeit und der Bahnzug sollen regelbar sein. Über einen Einstellmechanismus soll der Kalanderspalt im Bereich von 0 bis ≥ 500 µm einstellbar sein. Er muss eine exakte Ist-Kalanderspaltermittlung mit einer Genauigkeit von +/- 1 μm und einer Nullpunktkalibrierung aufweisen. Des Weiteren ist eine Rundlaufgenauigkeit der Walzen im Bereich von +/- 1 µm zu erreichen. Die Einstellung sollte automatisch nach Werteingabe erfolgen. Entsprechende Sicherheitseinrichtungen gewährleisten einen unfallfreien Betrieb am Kalander. Die Kalanderwalzen müssen über zwei separate Heizkreisläufe temperierbar sein, und über einen Durchmesser ≥400 mm verfügen. Auch sollten die Walzen eine Härtung, Beschichtung und Polierung aufweisen. Es muss möglich sein, Schichtbreiten von 80 - 250 mm bearbeiten zu können. Das Grundgerät darf maximal den Ausmaßen 1,5 m x 3 m und einer Höhe von 2,2 m entsprechen. Eine einwandfreie Bahnführung der Substratfolie durch die Anlage ist zu gewährleisten. Weitere Funktionen sind gemäß Lastenheft umzusetzen.
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Kalandern mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105o erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der geforderten Sicherheitsleistung und Haftpflichtversicherungsdeckung.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Vorliegen einer Sicherheitsleistung gemäß §18 VOL/B und eine Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB.
(2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Kalandern mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
gemäß II.2.4)
Die entsprechenden Unterlagen werden in Stufe 2 des Verfahrens an die teilnehmenden Unternehmen versendet.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105o ist mit den entsprechenden Angaben gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.