Deterministisches Einzelionen-Implantationsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 200/27/22/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deterministisches Einzelionen-Implantationsgerät
Gesucht wurde ein Deterministisches Einzelionen-Implantationsgerät für die deterministische Implantation von einzelnen Ionen in photonisch integrierte Schaltkreise.
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn
Die gesuchte Leistung umfasste Lieferung, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme eines Deterministischen Einzelionen-Implantationsgerätes für die deterministische Implantation von einzelnen Ionen in photonisch integrierte Schaltkreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ionoptika Ltd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chandler's Ford
NUTS-Code: UKJ3 Hampshire and Isle of Wight
Postleitzahl: SO534BZ
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYPYYN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.