Auslagerung Internetauftritt Referenznummer der Bekanntmachung: BW 02/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslagerung Internetauftritt
Der Beitragsservice beabsichtigt die Auslagerung seines Internetauftritts. Er sucht mit diesem Verfahren einen Auftragnehmer (als Generalunternehmer), der den vorhandenen Internetauftritt www.rundfunkbeitrag.de in seine Betriebsverantwortung übernimmt und in einen modernen und zeitgemäßen Internetauftritt transformiert. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer zusammen mit dem Beitragsservice die funktionale Weiterentwicklung des Internetauftritts des Beitragsservice durchführen. Die fachliche Verantwortung für den Internetauftritt verbleibt beim Beitragsservice. Dies betrifft sowohl die Pflege des Content als auch die Definition der Vorgaben für funktionale Änderungen.
Die zu beschaffende Leistung umfasst insbesondere
1. die Übernahme des gesamten Internetauftritts (Betriebsverantwortung)
Insbesondere:
a) CMS
b) Online-Services (https://online-services.rundfunkbeitrag.de/)
c) Webanalyse
d) Suchmaschine
e)Hosting und Betrieb
f) Sicherstellung von Informationssicherheit und Datenschutz
2. sowie die Transformation zu einem modernen und zeitgemäßen Internetauftritt bezüglich
a) Entwicklung und Umsetzung einer neuen nachhaltigen Architektur (inkl. neuem CMS plus Schulung, Migration des Content, Webanalyse und Suchmaschine), die insbesondere folgende Kriterien erfüllt:
- Skalierbarkeit bezüglich Nutzerverhalten und Businessprozessen
- Sicherheit
- Umsetzbarkeit zukünftiger Anforderungen
- Effizienz bei der Weiterentwicklung
- Integrierbarkeit neuer Technologien
- Austauschbarkeit von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer
- vollumfängliche Dokumentation
- Portabilität bei einem Auftragnehmer-/Generalunternehmerwechsel
- Verwendung von offenen Standards anstatt proprietärer Lösungen
b) Funktionale Weiterentwicklung des Internetauftritts in einer agilen Arbeitsweise gemeinsam mit dem Beitragsservice
c) Nicht-funktionale und teils funktionale Tests
Außerdem muss der Bieter über ein Datenschutzkonzept verfügen oder eine der folgenden Zertifizierungen (ISO 27001 iVm ISO 27018, ISO 27001 iVm ISO 27701, TCDP 1.0 / AUDITOR /GDPR CC oder EuroPriSe nachweisen.
Das bereitzustellende System muss den hohen Anforderungen des Beitragsservice an die Sicherheit, Verfügbarkeit und Compliance gerecht werden.
Mit dem wirtschaftlichsten Bieter wird ein Vertrag mit folgenden Vertragsbestandteilen abgeschlossen:
- Übernahme und Transformation des Internetauftritts (Werkvertrag),
- agile Weiterentwicklung (Werkvertrag) sowie
- Betrieb des neuen transformierten Internetauftritts (Servicevertrag).
Der Servicevertrag wird mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren ab Abnahme der Übernahme und Transformation des Internetauftritts sowie 2 einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten des Beitragsservice um jeweils 1 Jahr zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Im Rahmen der agilen Weiterentwicklung wird der Beitragsservice während des Servicevertrags vom Auftragnehmer Aufwände in Höhe von mind. 200 Personentagen (PT) als garantierte Mindestabnahmemenge bzw. Aufwände in Höhe von max. 400 PT als Höchstmenge (ohne Abnahmeverpflichtung) abrufen. 60 PT davon sind voraus. vor Ort zu erbringen. Es wird von einer gleichbleibenden Verteilung der PT auf die Vertragslaufzeit ausgegangen.
Der Beitragsservice behält sich vor, einen Teil des vorgenannten Kontingents an PT während der Umsetzung der Übernahme und Transformation des Internetauftritts abzurufen, falls dies aufgrund eines unvorhergesehenen Bedarfs erforderlich wird.
Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, die allen geeigneten und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Es handelt sich um einen global abrufbaren Internetauftritt.
Der Beitragsservice beabsichtigt die Auslagerung seines Internetauftritts. Er sucht mit diesem Verfahren einen Auftragnehmer (als Generalunternehmer), der den vorhandenen Internetauftritt www.rundfunkbeitrag.de in seine Betriebsverantwortung übernimmt und in einen modernen und zeitgemäßen Internetauftritt transformiert. Der Auftragnehmer soll zusammen mit dem Beitragsservice die funktionale Weiterentwicklung des Internetauftritts des Beitragsservice durchführen. Die fachliche Verantwortung für den Internetauftritt verbleibt beim Beitragsservice. Dies betrifft die Pflege des Content und die Definition der Vorgaben für funktionale Änderungen.
Die zu beschaffende Leistung umfasst insbesondere
1. die Übernahme des gesamten Internetauftritts (Betriebsverantwortung)
Insbesondere:
a) CMS
b) Online-Services (https://online-services.rundfunkbeitrag.de/)
c) Webanalyse
d) Suchmaschine
e)Hosting und Betrieb
f) Sicherstellung von Informationssicherheit und Datenschutz
2. sowie die Transformation zu einem modernen und zeitgemäßen Internetauftritt bezüglich
a) Entwicklung und Umsetzung einer neuen nachhaltigen Architektur (inkl. neuem CMS plus Schulung, Migration des Content, Webanalyse und Suchmaschine), die insbesondere folgende Kriterien erfüllt:
- Skalierbarkeit bezüglich Nutzerverhalten und Businessprozessen
- Sicherheit
- Umsetzbarkeit zukünftiger Anforderungen
- Effizienz bei der Weiterentwicklung
- Integrierbarkeit neuer Technologien
- Austauschbarkeit von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer
- vollumfängliche Dokumentation
- Portabilität bei einem Auftragnehmer-/Generalunternehmerwechsel
- Verwendung von offenen Standards anstatt proprietärer Lösungen
b) Funktionale Weiterentwicklung des Internetauftritts in einer agilen Arbeitsweise gemeinsam mit dem Beitragsservice
c) Nicht-funktionale und teils funktionale Tests.
Außerdem muss der Bieter über ein etabliertes, schriftliches Datenschutzkonzept verfügen oder es liegt der Nachweis einer der nachfolgend aufgeführten Zertifizierungen vor: ISO 27001 iVm ISO 27018, ISO 27001 iVm ISO 27701, TCDP 1.0 / AUDITOR /GDPR CC oder EuroPriSe (European Privacy Seal).
Im Rahmen der Leistungserbringung wird der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Beitragsservice verarbeiten (= Auftragsverarbeitung nach EU-DSGVO mit hohem Schutzbedarf).
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer (als Generalunternehmer) sowie seine Unterauftragnehmer muss innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss (vgl. Art. 45 EU-DSGVO) erfolgen.
Der Hauptsitz des (jeweiligen) Auftragsverarbeiters liegt innerhalb der EU/EWR bzw. in einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss (vgl. Art. 45 EU-DSGVO), sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Das bereitzustellende System muss den hohen Anforderungen des Beitragsservice an die Sicherheit, Verfügbarkeit und Compliance gerecht werden.
Der Beitragsservice beabsichtigt einen unabhängigen externen Dienstleister als "externen Sachverständigen" hinzuzuziehen, der die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen durch den Auftragnehmer in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die nachhaltige Architektur, den Datenschutz sowie die Informationssicherheit in regelmäßigen Abständen überwacht.
Während der Vertragslaufzeit wird der externe Sachverständige jährliche Prüfungen durchführen. Diese Prüfungen finden in einem angemessenen Umfang statt und beziehen sich auf alle genannten Themenfelder.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den für den Beitragsservice erstellten Sourcecode sowie sämtliche für den Betrieb erforderlichen Spezifikationen, Komponentenbeschreibungen, sämtliche individuell für den Beitragsservice erstellten Daten/Informationen, Dokumentation der Komponentenarchitekturen, Designs sowie den vom Beitragsservice bereitgestellten Content, der beim Anbieter bzw. dessen Unterauftragnehmern gehostet wird, in seiner jeweils aktuellen Version bei einem ESCROW-Partner zu hinterlegen.
Bestehende Verträge mit aktuellen Vertragspartnern, zum Beispiel Suchfunktion und Webanalyse, müssen vom Auftragnehmer übernommen werden. Sollte einer der aktuellen Vertragspartner dies ablehnen, so muss der Auftragnehmer die Rolle des alleinigen Ansprechpartners gegenüber dem aktuellen Vertragspartner einnehmen. Die entsprechende Funktionalität ist bei Auslaufen der Verträge durch den Dienstleister zu ersetzen.
Mit dem wirtschaftlichsten Bieter wird ein Vertrag mit folgenden Vertragsbestandteilen abgeschlossen: Übernahme und Transformation des Internetauftritts (Werkvertrag), agile Weiterentwicklung (Werkvertrag) sowie Betrieb des neuen transformierten Internetauftritts (Servicevertrag).
Der Servicevertrag wird mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren ab Abnahme der Übernahme und Transformation des Internetauftritts sowie 2 einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten des Beitragsservice um jeweils 1 Jahr zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Im Rahmen der agilen Weiterentwicklung wird der Beitragsservice während des Servicevertrags vom Auftragnehmer Aufwände in Höhe von mind. 200 Personentagen (PT) als garantierte Mindestabnahmemenge bzw. Aufwände in Höhe von max. 400 PT als Höchstmenge (ohne Abnahmeverpflichtung) abrufen. 60 PT davon sind voraus. vor Ort zu erbringen. Es wird von einer gleichbleibenden Verteilung der PT auf die Vertragslaufzeit ausgegangen.#
Der Beitragsservice behält sich vor, einen Teil des vorgenannten Kontingents an PT während der Umsetzung der Übernahme und Transformation des Internetauftritts abzurufen, falls dies aufgrund eines unvorhergesehenen Bedarfs erforderlich wird.
Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Der Beitragsservice erhält die Möglichkeit einer einseitigen, zweimaligen Verlängerung (Verlängerungsoption) um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoption verpflichtet.
Der Beitragsservice wird die Auswahl der Bewerber für die nachfolgende Verhandlungsphase so durchführen, dass mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Diese Auswahlentscheidung wird erforderlich, wenn sich mehr geeignete Bewerber bewerben, als aufgefordert werden sollen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
Der Beitragsservice wird im Rahmen einer Referenzbewertung maximal 175 Punkte pro Bewerber vergeben.
Diese maximal 175 Punkte teilen sich wie folgt auf:
- maximal 115 Punkte für die Referenzliste ("Basispunkte") sowie
- maximal 60 weitere Punkte ("Zusatzpunkte").
Bei der Bewertung und der Vergabe der Punkte wird die Vergabestelle wie folgt vorgehen:
Berücksichtigt werden nur geeignete Bewerber. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind.
Die Punktevergabe erfolgt nach erfüllten Kriterien pro Referenzauftrag. Der Beitragsservice wird zunächst alle vom Bewerber vorgelegten Referenzaufträge bewerten und die drei Referenzaufträge bei der Vergabe der Punkte für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern berücksichtigen, mit denen dieser Bewerber die höchste Gesamtpunktzahl aus Basis- und Zusatzpunkten erhält. Nur diese drei Referenzaufträge, die im Rahmen der Referenzüberprüfung vom Referenzauftraggeber bestätigt wurden, werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt (nachfolgend auch "berücksichtigte Referenzaufträge" genannt).
Jedes Kriterium der nachfolgenden Ziffern 1) bis 7) wird nur jeweils einmal bepunktet, unabhängig davon, ob dieses Kriterium mehrfach im Rahmen der angegebenen Referenzaufträge erfüllt wurde. Somit kann der Bewerber für die erfüllten Bewertungskriterien maximal 115 Punkte (Basispunkte) erzielen.
Die Vergabe der Basispunkte erfolgt anhand nachfolgend genannter Kriterien:
1. Der Referenzauftrag umfasst(e) die gemeinsame Weiterentwicklung eines Internetauftritts in Zusammenarbeit mit dem Referenzkunden (agiles Vorgehensmodell), wobei das agiles Team aus Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Referenzkunden zusammengesetzt ist/war und die agile Zusammenarbeit mindestens ein Jahr erfolgt/erfolgte.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
2. Der Referenzauftrag wird/wurde für einen Referenzkunden erbracht, dessen Internetauftritt einem sehr hohen Schutzbedürfnis unterliegt, weil über diesen Internetauftritt Nutzern sensible Daten zugänglich gemacht werden (bspw. sensible Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder Informationen zu wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen des Nutzers) und dies mindestens 100.000 Nutzer betrifft und der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang für die sichere Architektur des Internetauftritts verantwortlich ist/war.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
3. Der Referenzauftrag umfasst(e) die Architektur des gesamten Internetauftritts des Referenzkunden, wobei zwar im Rahmen der Architektur das Backend beim Referenzkunden verbleibt/verblieb, jedoch Datenübertragungen mit einer bidirektionalen Schnittstelle zum Backend des Referenzkunden besteht/bestand, um Daten des Nutzers anzuzeigen oder einzugeben.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
4. Der Referenzauftrag hat(te) die Migration/Transformation eines Internetauftritts auf eine neue Architektur zum Gegenstand, bei dem der Auftragnehmer als übernehmende Instanz fungiert(e) und bei dem der Sourcecode des zu überführenden Internetauftritts zuvor vom Referenzkunden bzw. einem Dritten erstellt wurde und im Rahmen der Transformation das CMS ausgetauscht, und der bisherige Content in das neue CMS migriert oder ein CMS eingeführt wurde.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
5. Der Referenzauftrag hat(te) die Migration von gehosteten Lösungen für Internetauftritte in neue Hosting-/Rechenzentrumsumgebungen zum Gegenstand, bei dem die Übernahme entweder durch den Auftragnehmer selbst oder einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer erfolgte und der Internetauftritt spätestens 48 Stunden ab Übernahme wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand.
Ja: 10 Punkte
Nein: 0 Punkte
6. Der Referenzauftrag umfasst(e) die Durchführung von Tests des Internetauftritts, insbesondere von nicht-funktionalen Tests, bei denen die gesamte Infrastruktur für die Durchführung der entsprechenden Tests durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird/wurde, und von regelmäßigen Last und Performancetests. Die Testdokumentation des Auftragnehmers wer-den/wurden für die Abnahme durch den Referenzkunden genutzt.
Ja: 15 Punkte
Nein: 0 Punkte
7. Im Rahmen des Referenzauftrages wird/wurde durch den Referenzkunden ein externer Sachverständige eingesetzt, der mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet/zusammengearbeitet hat und durch den regelmäßige Audits in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz oder Architektur (mindestens einmal im Jahr) durchgeführt werden/wurden.
Ja: 10 Punkte
Nein: 0 Punkte
Darüber hinaus kann der Bewerber im Rahmen der Referenzbewertung zusätzlich maximal 60 Punkte (Zusatzpunkte) erhalten, soweit innerhalb eines berücksichtigten Referenzauftrages mehrere Bewertungskriterien erfüllt werden. Die zusätzlich erzielbaren Punkte sind wie folgt gestaffelt:
Der angegebene Referenzauftrag erfüllt
- mindestens 4 Kriterien 5 Zusatzpunkte
- mindestens 5 Kriterien 10 Zusatzpunkte
- mindestens 6 Kriterien 15 Zusatzpunkte
- 7 Kriterien 20 Zusatzpunkte.
Jede angegebene Referenz, die mehrere Bewertungskriterien gemäß vorstehender Staffelung erfüllt, erhält die möglichen Zusatzpunkte, unabhängig davon, ob die Bewertungskriterien dieser Referenz auch tatsächlich bepunktet wurden.
Eine transparente Darstellung von Bewertungsbeispielen ist in der Teilnahmebroschüre (vgl. Teil A. Teilnahmebedingungen) enthalten.?
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, zu berücksichtigen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Teilnahmeantrag geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. der Teilnahmebroschüre).
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Die Eigenerklärung gemäß Anlage A7 "Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" ist von
- dem Bewerber bzw.;
- demjenigen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, auf dessen Kapazität sich die Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe);
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder
- demjenigen Drittunternehmen, auf dessen Kapazität sich der Bewerber zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft (sog. Eignungsleihe), einzureichen.
Zum Nachweis meiner/unserer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre):
a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden;
b) dass wir als Unternehmen über eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung verfügen, die alle Leistungen des Auftrags umfasst und durch eine DAkkS zertifizierte Stelle ausgegeben wurde,
ODER
dass wir als Unternehmen alternativ oder ergänzend zur ISO/IEC 27001 Zertifizierung über ein vergleichbares Sicherheitsniveau der Informationssicherheit durch eine Grundschutz Zertifizierung verfügen,
c) dass alle Mitarbeiter/innen, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden und die in direktem Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beitragsservice stehen, insbesondere der Service Manager, der Key Account Manager und das agile Umsetzungsteam, über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (zwingend Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen).
Der Beitragsservice behält sich vor, sich zu den Eigenerklärungen b) und c) geeignete Nachweise (bspw. Zertifikate) vorlegen zu lassen.
Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat eine Referenzliste vorzulegen, die insbesondere folgende Mindestangaben enthalten muss (Anlage A9 der Teilnahmebroschüre):
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzaufträgen vorzulegen, die zwingend nachfolgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Laufendes Vertragsverhältnis oder Vertragsverhältnis, das nach dem 31.12.2019 beendet wurde,
- jeder angegebene Referenzauftrag erfüllt mindestens eines der nachfolgenden Kriterien:
1) Der Referenzauftrag umfasst(e) die gemeinsame Weiterentwicklung eines Internetauftritts in Zusammenarbeit mit dem Referenzkunden (agiles Vorgehensmodell), wobei das agiles Team aus Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Referenzkunden zusammengesetzt ist/war und die agile Zusammenarbeit mindestens ein Jahr erfolgt/erfolgte.
2) Der Referenzauftrag wird/wurde für einen Referenzkunden erbracht, dessen Internetauftritt einem sehr hohen Schutzbedürfnis unterliegt, weil über diesen Internetauftritt Nutzern sensible Daten zugänglich gemacht werden (bspw. sensible Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder Informationen zu wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen des Nutzers) und dies mindestens 100.000 Nutzer betrifft und der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang für die sichere Architektur des Internetauftritts verantwortlich ist/war.
3) Der Referenzauftrag umfasst(e) die Architektur des gesamten Internetauftritts des Referenzkunden, wobei zwar im Rahmen der Architektur das Backend beim Referenzkunden verbleibt/verblieb, jedoch Datenübertragungen mit einer bidirektionalen Schnittstelle zum Backend des Referenzkunden besteht/bestand, um Daten des Nutzers anzuzeigen oder einzugeben.
4) Der Referenzauftrag hat(te) die Migration/Transformation eines Internetauftritts auf eine neue Architektur zum Gegenstand, bei dem der Auftragnehmer als übernehmende Instanz fungiert(e) und bei dem der Sourcecode des zu überführenden Internetauftritts zuvor vom Referenzkunden bzw. einem Dritten erstellt wurde und im Rahmen der Transformation das CMS ausgetauscht, und der bisherige Content in das neue CMS migriert oder ein CMS eingeführt wurde.
5) Der Referenzauftrag hat(te) die Migration von gehosteten Lösungen für Internetauftritte in neue Hosting-/Rechenzentrumsumgebungen zum Gegenstand, bei dem die Übernahme entweder durch den Auftragnehmer selbst oder einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer erfolgte und der Internetauftritt spätestens 48 Stunden ab Übernahme wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand.
6) Der Referenzauftrag umfasst(e) die Durchführung von Tests des Internetauftritts, insbesondere von nicht-funktionalen Tests, bei denen die gesamte Infrastruktur für die Durchführung der entsprechenden Tests durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird/wurde, und von regelmäßigen Last- und Performancetests. Die Testdokumentation des Auftragnehmers werden/wurden für die Abnahme durch den Referenzkunden genutzt.
7) Im Rahmen des Referenzauftrages wird/wurde durch den Referenzkunden ein externer Sachverständiger eingesetzt, der mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet/zusammengearbeitet hat und durch den regelmäßige Audits in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz oder Architektur (mindestens einmal im Jahr) durchgeführt werden/wurden.
Darüber hinaus muss die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben enthalten:
- Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden,
- Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
- Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?,
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ),
- Vertragsgegenstand:
Detaillierte Beschreibung des Referenzprojektes bzw. Auftragsgegenstandes, insbesondere unter Berücksichtigung des/der erfüllten Kriteriums/Kriterien (vgl. vorstehende Kriterien 1) bis 7)).
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen,
- Unvollständig angegebene Referenzaufträge (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen insgesamt nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Teilnahme- und Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]