FE 03.0633/2022/DGB - Innovative Technologien zur Detektion, Steuerung und Schutz des nicht motorisierten Individualverkehrs (NMIV) an signalisierten Knotenpunkten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0633/2022/DGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0633/2022/DGB - Innovative Technologien zur Detektion, Steuerung und Schutz des nicht motorisierten Individualverkehrs (NMIV) an signalisierten Knotenpunkten
FE 03.0633/2022/DGB - "Innovative Technologien zur Detektion, Steuerung und Schutz des nicht motorisierten Individualverkehrs (NMIV) an signalisierten Knotenpunkten"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Zur Umsetzung der Mobilitätswende ist eine Stärkung des nicht motorisierten Individualverkehrs (NMIV) eine wichtige Grundlage. Für die sichere, zuverlässige und bedarfsgerechte Berücksichtigung des NMIV an verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlagen (LSA) sind die grundsätzlichen Anforderungen an die Erfassung des NMIV sowie deren technische Umsetzbarkeit essentiell. Eine weitere Konkretisierung dieser ist erforderlich.
Ziele dieses Forschungsprojektes bilden die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Steigerung der Attraktivität des NMIV, aber auch die Verbesserung des Verkehrsablaufs für den Kraftfahrzeugverkehr durch effizientere Steuerungsmöglichkeiten an inner- sowie außerörtlichen Knotenpunkten. Insbesondere für den Radverkehr werden dabei große Potentiale in innovativen Detektionstechnologien gesehen. Im Projekt sollen daher Anwendungsfälle definiert und systematisch Untersucht werden.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden sollen zu-dem Möglichkeiten von I2V-basierten (Infrastructure-to-Vehicle) Warnmeldungen auf Basis von Detektionsdaten untersucht werden.
Im Ergebnis sollen technische Anforderungsprofile zur Detektion des NMIV erstellt werden und Empfehlungen zum zielgerichteten Einsatz moderner Detektionssysteme vorliegen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Planung und Bewertung von LSA-Steuerungen,
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
2) Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Modellierungen und in der Simulation des Verkehrsablaufs in wissenschaftlichen Untersuchungen,
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.