Trägerschaft des Offenen Ganztagsbetriebes an der Brüder-Grimm-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05375 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft des Offenen Ganztagsbetriebes an der Brüder-Grimm-Schule
Trägerschaft der Offenen Ganztagsbetreuung an der Brüder-Grimm-Schule,Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Kreis Borken für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026.
Brüder-Grimm-Schule Estern 93 48712 Gescher
Trägerschaft der Offenen Ganztagsbetreuung an der Brüder-Grimm-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Kreis Borken für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026.
Der Höchstwert des Kooperationsvertrags ergibt sich aus dem doppelten geschätzten Auftragswert zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwerts verliert der Kooperationsvertrag seine Wirkung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP91HM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff GWB