Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013, Umgestaltung und Anbau Rathaus Grefrath Referenznummer der Bekanntmachung: AKNW Reg.-Nr: W 73/21
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grefrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013, Umgestaltung und Anbau Rathaus Grefrath
Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath beabsichtigt am Standort des jetzigen Rathauses, auf einem baumreichen, ca. 3.200 m² großen Grundstück, den dort befindlichen historischen Rathaus-Altbau (Baujahr 1903) zu sanieren und mit einem zeitgemäßen Anbau zu ergänzen. Anlass dafür ist der Wunsch nach einem gemeinsamen Standort aller Verwaltungsbereiche der Gemeinde sowie die Notwendigkeit, das historischen Rathausgebäude von Grund auf zu sanieren. Die sich derzeit neben dem Altbau befindenden eingeschossigen Anbauten sollen dafür niedergelegt werden. Das neue Rathaus soll den Anforderungen an Funktionalität, Barrierefreiheit sowie an eine nachhaltige und ressourcenschonende Architektur und moderne Arbeitsumgebung gerecht werden.
Um eine überzeugende architektonische, städtebauliche und freiraumplanerische Qualität einhergehend mit einer bestmöglichen funktionalen und wirtschaftlichen Lösung für das neue Rathaus zu erhalten, beabsichtigt die Ausloberin, einen zweiphasigen Realisierungswettbewerb (gem. RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren durchzuführen. An Phase 1 nehmen insgesamt zehn Teams (jeweils aus Architekt*innen und Landschaftsplaner*innen) teil, von denen vier von der Ausloberin bereits gesetzt sind und sechs weitere über das EU-weite Bewerbungsverfahren gefunden werden sollen. Im Rahmen der Jurysitzung zur Phase 1 sollen fünf Teams für die weitere Bearbeitung in Phase 2 ausgewählt werden.
Termine:
EU-weite Bekanntmachung des Wettbewerbs 15.12.2021
Versand der Auslobungsunterlagen 20.01.2022
Preisgerichtsvorbesprechung / Rückfragenkolloquium 08.02.2022
Abgabetermin Phase 1 07.03.2022
Preisgerichtssitzung Phase 1 18.03.2022
Abgabetermin Pläne Phase 2 20.05.2022
Abgabetermin Modell Phase 2 27.05.2022
Preisgerichtssitzung Phase 2 15.06.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht bildete sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten nach folgendem Bewertungsrahmen:
Phase 1
• Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
• Architektonische Leitidee und Bezugnahme auf das Rathaus
• Nachhaltigkeitsansatz des architektonischen Konzeptes
Phase 2
• Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben (Raumbildung, Orientierung)
• Integration und Würdigung des bestehenden Rathauses
• Funktionales und gestalterisches Zusammenspiel von Rathauserweiterung und -Altbau
• Erfüllung des Raum- und Nutzungsprogrammes
• Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone
• Qualität, Vielfalt und Nutzbarkeit der geplanten Freiräume
• Nachhaltigkeitskonzept und Energieeffizienz für Altbausanierung und Neubau
• Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens
• Bautechnische und statische Realisierbarkeit
• Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüggen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.goertz-windeck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013 § 6 (2). Die Ausloberin erklärt, dass sie, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Verfasser*innen der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 34 und 39 (mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5, Honorarzone IV) beauftragen wird, sofern das Projekt in Teilen oder zur Gänze umgesetzt wird, kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeitsgemeinschaft eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 6 bis 9 können nach Abschluss von Leistungsphase 5 unter o.g. Voraussetzungen ebenfalls vergeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser*innen bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach der VgV durchgeführt. Die Ausloberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit der erstplatzierten Arbeitsgemeinschaft zu führen. Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden oder keine Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar erreicht wird, wird die Auftraggeberin mit den übrigen Preisträger*innen Verhandlungsgespräche gemäß § 14 (4) 8. VgV durchführen.
Die Ausloberin wird bei den Vergabeverhandlungen die Gesamtplatzierung laut Preisgerichtsentscheidung mit 60 % gewichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/