Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite" für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
– Projektmanagement,
– funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
– Reporting,
– Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
– Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
– technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
– technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien).
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
4. Nachtrag „Technische und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)":
Weitere Dienstleistungen der Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie und der Kommunikation über das Infektionsgeschehen gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine, insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie inklusive technischer Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) sind erforderlich.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Kommunikation zu Corona als im ursprünglichen Vertrag vorgesehen, notwendig wurden - insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege von drei Nachträgen beauftragt.
Da das Infektionsgeschehen weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich. Daher erfolgt ein vierter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2).
Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Zwar war im Laufe des letzten Jahres immer klarer geworden, dass ein vollständiger Coronaschutz durch Impfen nicht erreichbar und daher mit einem Andauern der Krise zu rechnen war, aber folgende Umstände und Entwicklungen waren zum möglichen Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar und bleiben weiterhin unkalkulierbar, u.a.:
- Das damalige und zukünftige Auftreten und die Verbreitung neuer Virus-Varianten (insbesondere hinsichtlich Virulenz, Infektiosität & Letalität und Entwicklung weiterer Corona-Impfstoffen)
- Die Diskussion, um Impfempfehlungen von Kindern und die Unsicherheit bgzl. der Entwicklung und Zulassung
- erweiterte Empfehlungen für Risikogruppen zu Boosterimpfungen
- zukünftige unvorhersehbare Empfehlungen z. B. zu hybriden (Infektion + Impfung) Immunität bei Kindern
- Unsicherheit bei der Zulassung eines zukünftigen Kombiimpfstoffs (z. B. Kombi gegen Grippe + Corona)
- Die hohe Rate von Long Covid-Erkrankungen war nicht abzuschätzen, die einer gesonderten Kommunikation bedarf (eigene Landing-Page)
Zusätzlich zur SARS-CoV-2-Pandemie ist nun mit dem Beginn des Krieges im Februar 2022 und der dadurch ausgelösten Fluchtwelle ein weiterer nicht vorhersehbarer Umstand im Sinne von § 132 GWB Abs. 2 Nr. 3 entstanden, der die weitere Ausbreitung von Infektionen zur Folge haben könnte. Daher werden Leistungen für die gesundheitliche Aufklärung der Geflüchteten zum Thema Infektionsschutz benötigt. Die Durchimpfungsraten von z.B. Corona und Masern, die verwendeten Corona-Impfstoffe, aber auch die Verteilung von Infektionskrankheiten wie z.B. HIV und Tuberkulose unterscheiden sich sehr im Vergleich der Ukraine zur BRD. Zu den anfallenden Leistungen gehören vor allem der weitere Ausbau der Internetseite für ukrainische Geflüchtete mit ukrainisch-sprachigen Informationen zum Infektionsschutz.
Aufgrund des 4. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische Schwierigkeiten und beträchtliche zusätzliche Kosten durch neu erforderliche Einarbeitungen implizieren. Tatsächlich ist die Beauftragung eines anderen Unternehmens nicht durchführbar, da der Auftragnehmer bereits mit der Pflege und Weiterentwicklung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de betraut ist. Die Beauftragung eines Drittunternehmens würde daher dazu führen, dass zwei Unternehmen parallel an der technischen Betreuung der Internetseiten zum Infektionsschutz arbeiten würden. Dies jedoch ist nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar ist.