Lieferung von IT Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-160-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von IT Zubehör
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt federführend für die nachfolgend genannten Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Zubehör mit Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen (nachfolgend "Bezugsberechtigte") zusammengeschlossen:
? ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (BS)
? Arte TV
? Bayerische Rundfunk (BR)
? Deutsche Welle (DW)
? Hessischer Rundfunk (HR)
? Radio Bremen (RB), Bremedia Produktion GmbH
? Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
? Südwestrundfunk (SWR)
? Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 36 Monate betragen, beginnend ab voraussichtlich dem 01.01.2023, wobei dem WDR das einmalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt somit höchstens 48 Monate. Die Ausübung der Option wird der WDR dem Partner der Rahmenvereinbarung rechtzeitig mitteilen.
Bezugsberechtigt sind die oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen und Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt.
Die Leistung umfasst die Bestellannahme über drei Wege (per E-Mail, Web Katalog, und externe Kataloganbindung an die Beschaffungsplattform) sowie die Lieferung der bestellten Ware an den anfordernden Bereich.
Die Bezugsberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zum Abruf von IT-Zubehör in Summe von 236 TEUR p.a. Insgesamt gehen die Bezugsberechtigten von einem jährlichen Abrufvolumen in Höhe von 1,4 Mio EUR aus, wobei für diese Summe keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Infolge der branchentypisch kurzen Produktlebenszyklen von IT-Zubehörartikeln und auch kurzfristigen, einmaligen produktionsspezifischen Anforderungen der Fernseh- und Hörfunkbereiche werden sich ein Anteil der Bestellungen auf verschiedenartige Artikel beziehen, welche sich nicht im Beispielwarenkorb wiederfinden, sich aber auf das komplette Sortiment des Anbieters beziehen können. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Artikel der ECLASS-Kategorie 19 (Informations-, Kommunikations-, und Medientechnik). Es ist daher wichtig, dass der
Bieter außerhalb des definierten Beispielwarenkorbes auf möglichst viele Artikel der entsprechenden Produktarten Zugriff hat und diese flexibel und kurzfristig liefern kann.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt federführend für die nachfolgend genannten Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Zubehör mit Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen (nachfolgend "Bezugsberechtigte") zusammengeschlossen:
? ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (BS)
? Arte TV
? Bayerische Rundfunk (BR)
? Deutsche Welle (DW)
? Hessischer Rundfunk (HR)
? Radio Bremen (RB), Bremedia Produktion GmbH
? Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
? Südwestrundfunk (SWR)
? Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 36 Monate betragen, beginnend ab voraussichtlich dem 01.01.2023, wobei dem WDR das einmalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt somit höchstens 48 Monate. Die Ausübung der Option wird der WDR dem Partner der Rahmenvereinbarung rechtzeitig mitteilen.
Bezugsberechtigt sind die oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen und Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt.
Die Leistung umfasst die Bestellannahme über drei Wege (per E-Mail, Web Katalog, und externe Kataloganbindung an die Beschaffungsplattform) sowie die Lieferung der bestellten Ware an den anfordernden Bereich.
Die Bezugsberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zum Abruf von IT-Zubehör in Summe von 236 TEUR p.a. Insgesamt gehen die Bezugsberechtigten von einem jährlichen Abrufvolumen in Höhe von 1,4 Mio EUR aus, wobei für diese Summe keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Infolge der branchentypisch kurzen Produktlebenszyklen von IT-Zubehörartikeln und auch kurzfristigen, einmaligen produktionsspezifischen Anforderungen der Fernseh- und Hörfunkbereiche werden sich ein Anteil der Bestellungen auf verschiedenartige Artikel beziehen, welche sich nicht im Beispielwarenkorb wiederfinden, sich aber auf das komplette Sortiment des Anbieters beziehen können. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Artikel der ECLASS-Kategorie 19 (Informations-, Kommunikations-, und Medientechnik). Es ist daher wichtig, dass der
Bieter außerhalb des definierten Beispielwarenkorbes auf möglichst viele Artikel der entsprechenden Produktarten Zugriff hat und diese flexibel und kurzfristig liefern kann.
1 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021 bzw. 2018 bis 2020, sofern die Umsatzzahlen aus 2021 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen.
Referenzaufträge sind nur vergleichbar, wenn ein Umsatz von mindestens 500 TEUR inkl. USt. pro Jahr nachgewiesen werden kann.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
? Name und Anschrift des Auftraggebers;
? Auftragswert/Umsatz in TEUR
? Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
? Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6RN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland