Beschaffung Spracherkennungs- und Digitales Diktatsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 220822
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rheinlandklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Spracherkennungs- und Digitales Diktatsystem
Die Rheinland Klinikum Neuss GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, am 01.07.2023 seine vorhandenen IT-Systeme an den vier Krankenhausstandorten in Neuss, Dormagen und Grevenbroich um ein zukunftsorientiertes Diktat- und Spracherkennungssystem zu ergänzen. Die Lösung, zusammen mit bereits existierenden IT-Systemen der Rheinland Klinikum Neuss GmbH, muss relevante MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 3 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) zwingend erfüllen oder deren Erfüllung maßgeblich unterstützen, wie auch nach Möglichkeit ggf. zugehörige KANN-Kriterien. Für die technische Umsetzung der MUSS-Kriterien soll das zu beschaffende System eine integrierte Lösung mit dem bis dahin einheitlich vorhandenen Krankenhausinformationssystem (KIS) CGM Medico und idealerweise auch anderen Fachsystemen zur Befundschreibung und Sprachsteuerung bilden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung (Kauf) und Installation einer geeigneten Softwarelösung nebst zugehöriger Hardware (insbes. kabelgebundene Diktiermikrofone sowie mobile Diktiergeräte, Kopfhörer) sowie die Pflege der Software über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Abnahme.
Neuss
Siehe Ziff. II.1.4 sowie die im Projektraum verfügbare Leistungsbeschreibung. Die Lieferung und Installation der Software und Hardware soll innerhalb von acht Monaten erfolgen. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 bezeichnet diesen Zeitraum zuzüglich 60 Monate Softwarepflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot seinen Gesamtumsatz netto in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) getrennt nach Jahren anzugeben.
Es ist für das Kalenderjahr 2021 ein Gesamtumsatz netto von mind. 1 Mio. EUR nachzuweisen.
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzen über erbrachte Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung und Installation von Spracherkennungssoftware) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre (ab 01/2019) zu benennen, mit Angaben insbes. zu:
- Name und Art des Auftraggebers,
- Bezeichnung der Software,
- Anbindung an Krankenhausinformationssystem (KIS),
- Leistungszeitraum.
Es sind für den Zeitraum der letzten drei Jahre (ab 01/2019) mindestens zwei Referenzen zu benennen, welche die Lieferung und Installation eines Digitalen Diktatsystem bzw. eines Spracherkennungs- und Sprachsteuerungssystem für den Krankenhaus-/Klinikbetrieb betreffen und eine Anbindung an das Krankenhausinformationssystem (KIS) CGM Medico umfassen. Mindestens eine der beiden Referenzen muss außerdem eine Anbindung an CGM Medico Touch umfassen.
Der Dienstleister muss über eine im Sinne von § 21 Abs. 5 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) berechtigte Person verfügen, welche die nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 KHSFV als Bestandteil eines Antrags auf Auszahlung von Fördermitteln nach dem KHZG erforderliche Bestätigung erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Neben den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben haben die Bieter/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
2. Nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es öffentlichen Auftraggebern bis auf weiteres verboten, im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien mit folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen einen Vertrag zu schließen oder sie in einem Umfang von mehr als 10% des Auftragswerts als Unterauftragnehmer, Lieferant oder auf sonstige Weise am Auftrag zu beteiligen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach der Bewerber/ sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung beruft, keiner der vorgenannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen ist.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer aktuell vom Auftraggeber erwarteten Förderung der Beschaffung mit Mitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6YA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).