Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Objektplanung Freianlagen, LPHen 5-9 sowie Besondere Leistungen der LPH 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Objektplanung Freianlagen, LPHen 5-9 sowie Besondere Leistungen der LPH 4
Das Gebäude Rathausplatz 1 stellt seit 50 Jahren den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar. Zur Zeit erfolgt eine grundlegende Sanierung. Der das Gebäude umgebende Freiraum wird im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung ebenso neu gestaltet. Dabei wurden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 zwischenzeitlich erbracht. Aufbauend auf diese Planungen werden nun besondere Leistungen der Leistungsphase 4 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LPHen 4 (besondere Leistungen) und 5,
Stufe 2: LPHen 6 und 7,
Stufe 3: LPHen 8 und 9.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das Gebäude Rathausplatz 1 stellt seit 50 Jahren den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar. Zur Zeit erfolgt eine grundlegende Sanierung. Der das Gebäude umgebende Freiraum wird im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung ebenso neu gestaltet. Dabei wurden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 zwischenzeitlich erbracht. Aufbauend auf diese Planungen werden nun besondere Leistungen der Leistungsphase 4 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben.
Die fertiggestellte und vom Bauherrn freigegebene Entwurfsplanung der Freianlagen sieht die Entwicklung der das Rathaus umfließenden Landschaft zu einer offenen Parklandschaft vor. Der neue Rathausplatz erstreckt sich vom Rathausfoyer über den Vorplatz, den Platzhain und die Ruhrtreppen bis hin zur Ruhr. Der Naturraum Ruhr liegt im FFH-Gebiet.
Das Verkehrskonzept sieht vor, den ruhenden Verkehr neu zu ordnen und entsprechend der neuen Zugänglichkeit des Rathauses zu bündeln.
Den Vergabeunterlagen liegt die Entwurfsplanung sowie der zugehörige Erläuterungsbericht bei.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LPHen 4 (besondere Leistungen) und 5,
Stufe 2: LPHen 6 und 7,
Stufe 3: LPHen 8 und 9.
Mit den Grundleistungen der Ausführungsplanung sowie den besonderen Leistungen der Entwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragsvergabe noch in diesem Jahr zu beginnen. Im Jahr 2023 soll dann die Vergabe der Arbeiten vorbereitet werden. Angestrebt wird ein Abschluss aller Baumaßnahmen im September 2024.
Es ist nur die voraussichtliche Laufzeit der Ausführung der Leistungsphasen 4 bis 7 angegeben, da die Leistungsphasen 8 und 9 in Abhängigkeit des Baufortschritts auszuführen sind. Die LPH 9 endet mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche der Baumaßnahme.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung:
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
-Nachweis der Berufszulassung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in (z.B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Architektenkammer o.ä.)
Erklärung zur Eignung:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 2) Erklärung über den Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
Zu 1) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Nachweis nicht älter als 3 Monate ist dem Angebot beizulegen.
Erklärung zur Eignung:
1) Erklärung zur beruflichen Befähigung und Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in 2) Benennung einer Bieterreferenz
zu 1) Der/die verantwortliche Projektleiter/in sowie der/die stellvertretende Projektleiter/in müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl.-Ing.) im Bereich Freiraumplanung (Uni/FH/TU) bzw. Bachelor/Master of Engineering nachweisen. Voraussetzung ist ebenso eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung.
zu 2) Objektplanung Freianlagen, mindestens Honorarzone II, LPHen 4-8; Angaben zu den Baukosten KG 500, Fertigstellung nach dem 31.12.2014
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung "Landschaftsarchitekt" zu tragen und über die erfolgreichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planung- und Ingenieruleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.