Rahmenvereinbarung - Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Münster - 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0850-32
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Münster - 3 Lose
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen (Personenschutz, Veranstaltungsschutz und Objektschutz) für die Stadt Münster
Personenschutz
Stadt Münster 48143 Münstetr Verschiedene Einsatzorte im Stadtgebiet Münster: Dienststellen der Verwaltung, Veranstaltungen und Objekte im Stadtgebiet.
In und vor städtischen Gebäuden im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da es im behördlichen Kontakt mit Kunden/ -innen und Besuchern/ -innen mitunter zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann. Zum Kreis der Kunden/ -innen und Besucher/ -innen gehören auch gewaltbereite Personen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kulturkreisen, denen der Umgang mit deutschen Behörden nicht vertraut ist. Außerdem ist der Publikumsandrang tlw. sehr hoch, so dass die Besucherströme sorgfältig koordiniert werden müssen.
Der jeweilige Sicherheitsdienst ist somit u. a. für die Besuchersteuerung und den Pförtner-dienst in städtischen Gebäuden verantwortlich und sorgt mittels deeskalierendem Verhalten bei aufkommenden Konflikten sowie durch Krisenintervention und Gewaltprävention für Sicherheit und Ordnung. Hierzu kann es auch notwendig werden bei einzelnen Gesprächen zwischen Sachbearbeiter/ -innen und Kunden/ -innen anwesend zu sein. Der Sicherheits-dienst steht zudem im Dialog mit Besuchern/ -innen und Kunden/ -innen, soll einfache Aus-künfte erteilen sowie das städtische Personal bei der Wegweisung / Besuchersteuerung im Hause unterstützen und in Bedarfsfällen seine Hilfe anbieten.
Gebäude, die unmittelbaren Flächen davor, die angrenzenden Hofflächen sowie die Ein-gangsbereiche und Treppenhäuser müssen vor unbefugtem Zutritt und Verweilen gesichert werden. Vor und nach Dienstbeginn kann es notwendig werden Kontrollgänge in den und rund um die Gebäude durchzuführen, um die Bereiche von gefährlichen Gegenständen und Unrat zu reinigen, oder Personen zum Verlassen aufzufordern. Auch Schließdiensttätigkeiten können in diesem Zuge vereinzelnd notwendig werden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind rechtliche Vorgaben, die Hausord-nung sowie die von der Stadt festgelegten Maßnahmen u. a. zur Umsetzung der Corona-schutzverordnung durchzusetzen. Hierzu können die Kontrolle der Maskenpflicht bei Kunden/ -innen und Besuchern / -innen sowie die Umsetzung von Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen, sowie die Kontrolle von Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen zum Gebäude / Gelände gehören. Kunden/ -innen und Besucher/-innen sollen bei Verstößen gezielt angesprochen und auf die Pflicht zur Einhaltung der Vorgaben hingewiesen werden. Bei weiterge-henden Verstößen oder in kritischen Situationen sind die betreffenden Personen, zur Not auch unter Hinzuziehung der Polizei, des Gebäudes / Geländes zu verweisen bzw. nicht in das Gebäude / auf das Gelände zu lassen.
Das Sicherheitspersonal muss aus den o. g. Gründen Kenntnis über den Inhalt der Hausord-nung haben sowie die geltenden Vorschriften der jeweiligen Coronaschutzverordnung samt den Ausnahmeregelungen kennen. Das Personal ist vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend zu schulen. Die hierfür notwendigen Unterlagen erhält das Unternehmen seitens der Bedarfsstelle.
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei.
Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle vor jedem Einsatz individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
Optionale Verlängerung ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, bzw. längstens bis zur Ausschöpfung der im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 1.1.2 genannten geschätzten Auftragswerte.
Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes
Stadt Münster 48143 Münstetr Verschiedene Einsatzorte im Stadtgebiet Münster: Dienststellen der Verwaltung, Veranstaltungen und Objekte im Stadtgebiet.
1. Veranstaltungen:
Die Stadt Münster benötigt zur Sicherung von Ein-Tages-Veranstaltungen, mehrtägigen Veranstaltungen bzw. länger dauernden Großveranstaltungen Sicherheitsdienste, da es im Kontakt mit Veranstaltungsbesuchern/-innen und -teilnehmern/ -innen nicht nur zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann, oder man zum Teil auch auf gewaltbereite Personen und Personengruppen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kulturkreisen trifft, es bedarf auch der Sicherung von Equipment, Veranstaltungsflächen und Organisationsabläufen.
Der Sicherheitsdienst soll daher bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstaltungsgelände vor unbefugtem Befahren und Begehen schützen. Zur Absicherung und zur Verhinderung von Vandalismus kann es daher u. a. erforderlich werden, dass die Gelände abends und / oder nachts überwacht und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden müssen. Hierzu kann es notwendig werden, dass Besucher auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften hingewiesen und Konfliktsituationen gewaltfrei und sachlich beendet werden. Zudem kann es passieren, dass Besucher/ -innen beim Einlass aufgefordert werden müssen, ihr Ticket und / oder eine den Anforderungen u. a. der Coronaschutzverordnung entsprechende Zugangsberechtigung vorzuzeigen (z.B. Impfausweis, tagesaktueller Schnelltestnachweis). Auch die Kontrolle von Taschen, Rücksäcken etc. kann Teil der Aufgaben sein.
Zur Abwehr von Terroranschlägen und Verkehrschaos kann es zudem notwendig werden mobile Sperrstellen mittels, tlw. vom Sicherheitsdienst bereitgestellten, Fahrzeugen zu errichten und Verkehrsordner an verschiedenen Punkten in der Innenstadt zu positionieren, die den Verkehrsfluss nach Bedarf regeln und aufrechterhalten, oder Parksituationen regeln und Besucherfahrzeuge auf Parkflächen einweisen. Zudem kann es notwendig werden, dass Sperrstellen durch Bewegung von Sperrstellenfahrzeugen oder das stationäre Polleranlagen für berechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Anwohner etc.) geöffnet werden und dass entsprechende Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen kontrolliert werden müssen. Es kann zudem dazu kommen, dass abgesperrte Straßen und Querstraßen gesichert werden müssen, sodass keine unbefugten Fahrzeuge, Personen oder Passanten diese Sperrungen durchbrechen. Bewegungsflächen für Feuerwehr oder Polizei müssen zudem freigehalten werden.
Außerdem kann der Besucherandrang bei Veranstaltungen tlw. sehr groß werden, so dass die Besucherströme vor allem vor dem Hintergrund der Vorschriften der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung und der geltenden Veranstaltungsvorgaben sorgfältig koordiniert werden müssen. Das eingesetzte Personal muss aus diesem Grund vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend geschult werden. Die hierfür ggf. noch notwendigen Unterlagen erhält er nach Zuschlagserteilung seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Situationen schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei.
Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
2. Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes:
Zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei können die Durchfüh-rung von Streifengängen und Streifenfahrten (mit eigenen Fahrzeugen) sowie die Durchset-zung rechtlicher Vorgaben wie Glas- oder Verweilverbote, oder die Besetzung von Kontrollpunkten, sowie das Errichten von Fahrzeugsperren im öffentlichen Raum notwendig werden. Der Sicherheitsdienst soll deeskalierend Eingreifen, Informationen an Personen, die sich im jeweiligen Verbotsbereich aufhalten, weitergeben und den Ordnungsdienst sowie die Polizei im Zuge der Gewaltprävention bei den anfallenden Aufgaben unterstützen.
Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
Optionale Verlängerung ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, bzw. längstens bis zur Ausschöpfung der im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 1.1.2 genannten geschätzten Auftragswerte.
Objektschutz und Schließdienste
Stadt Münster 48143 Münstetr Verschiedene Einsatzorte im Stadtgebiet Münster: Dienststellen der Verwaltung, Veranstaltungen und Objekte im Stadtgebiet.
Auf Anlagen, in Parks, in Gärten und in und auf sonstigen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da diese Bereiche täglich für Nutzer/-innen und Besucherverkehr geöffnet sind. Um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, sind u. a. die Gebäude und Anlagen pünktlich zu öffnen und wieder zu verschließen. Die Gebäude sind bei der Schließung auf Personen und Schäden zu kontrollieren. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, die die Anlagen nicht verlassen möchten. Zudem sind festgestellte Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Es bedarf daher sowohl Durchsetzungsvermögen, Konfliktmanagement als auch eine vor allem pünktliche, sorgfältige und zuverlässige Aufgabenerledigung.
Gebäude und Toranlagen auf Anlagen, oder in Parks und Gärten sind zu festen Zeiten pünktlich zu schließen bzw. zu öffnen, um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Gebäude und Toranlagen sind zudem auf Personen und Schäden zu kontrollieren. In den Gebäuden, Parks, oder Gärten angetroffene Personen sind dazu auf-zufordern diese zu verlassen. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kom-men, die die Anlagen nicht verlassen möchten. In diesen Fällen kann es neben Deeskalierendem Verhalten auch notwendig werden, die Polizei hinzuzuziehen.
Es kann zudem notwendig werden, dass der Sicherheitsdienst zwischen den Anlagen pendeln muss.
Zu dem erweiterten Objektschutz gehört es auch Kampfmittelfundorte zu sichern / zu bewachen. Hierzu kann es sehr spontan kommen, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Kampfmittel gefunden und aufgrund einer besonderen Infrastruktur, z.B. Krankenhäuser, Al-tenheime im Evakuierungsbereich, das Kampfmittel nicht unmittelbar entschärft werden kann. Für diesen Fall ist das Kampfmittel teilweise mehrere Tage, tags und nachts, vor unbefugten Eingriffen zu sichern / zu bewachen.
Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell, bei Kampfmittelfunden teilweise sehr kurzfristig, mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
Optionale Verlängerung ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, bzw. längstens bis zur Ausschöpfung der im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 1.1.2 genannten geschätzten Auftragswerte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei).
- Mindestens 3 Referenzen zu LOS 1 und 3 Referenzen zu LOS 2, jeweils nicht älter als 36 Monate. Mindestens 6 Referenzen zu LOS 3, getrennt nach 3 Referenzen "Schließdienst" und 3 Referenzen "Objektschutz", jeweils nicht älter als 36 Monate (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Mindestens 3 Referenzen zu LOS 1 und 3 Referenzen zu LOS 2, jeweils nicht älter als 36 Monate. Mindestens 6 Referenzen zu LOS 3, getrennt nach 3 Referenzen "Schließdienst" und 3 Referenzen "Objektschutz", jeweils nicht älter als 36 Monate.
Referenzliste mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
- Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1) (mit dem Angebot vorzulegen): Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
- Personalausfallkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Personalausfallkonzept
(siehe Eigenerklärung Ersatzpersonal und Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungen der drei Lose unterscheiden sich inhaltlich und die jeweiligen Leistungen sollen als Rahmenvereinbarung an jeweils maximal drei Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Somit werden im Gesamtverfahren maximal 9 Wirtschaftsteilnehmer beteiligt werden.
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Viertes Quartal 2024 bzw. 2025.
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Kostenkalkulation für jedes Jahr (Siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1) (mit dem Angebot vorzulegen): Kostenkalkulation für jedes Jahr (Siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY5HM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html