Rahmenvereinbarung - Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Münster - 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0852-32
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Münster - 2 Lose
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen (Flüchtlingsnotunterkünfte und Coronamaßnahmen) für die Stadt Münster.
Flüchtlingsunterkünfte
Stadt Münster 48143 Münster Verschiedene Einsatzorte im Stadtgebiet Münster: Flüchtlingsunterkünfte und weitere Objekte im Stadtgebiet.
Auf Grund des anhaltenden Ukrainekrieges kann es zukünftig zu weiteren, spontanen Bedarfen an Sicherheitsdienstleistungen in Notunterkünften kommen.
Die Stadt Münster bekennt sich ausdrücklich zu den freiheitlich demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinbarungen der Genfer Konventionen. Oberstes Ziel des in den Notunterkünften eingesetzten Sicherheitsdienstes ist es daher, einen gewaltfreien und sicheren Rückzugsort für die dort untergebrachten Personengruppe zu bieten und Diskriminierungen jeglicher Art zu unterbinden.
Die Unterbringung von geflüchteten Personen in einer Notunterkunft kann für die untergebrachten Personen eine akute Belastungssituation darstellen. In diesen individuellen Krisensituationen kann es dazu kommen, dass Konflikte eskalieren, besondere Unterstützungsbedarfe deutlich werden oder Gefahrensituationen für Bewohner/ -innen erkannt werden. Daher ist der/ die Auftragsnehmende zu jedem Zeitpunkt dazu verpflichtet ausschließlich qualifiziertes und zuverlässiges Personal einzusetzen.
Weitere Ziele des Einsatzes sind die Gewährleistung des Brandschutzes, die Sensibilisierung der Nutzer/ innen für Brandschutzangelegenheiten sowie Gewaltprävention, der Schutz der Notunterkunft vor unbefugtem Zutritt, die Durchsetzung der Hausordnung, die Deeskalation von aufkommenden Konflikten, die Krisenintervention und der Schutz der Bewohner/ -innen und Mitarbeiter/ -innen vor Übergriffen jeglicher Art.
Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle vor jedem Einsatz noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen und Dienste für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche in Betracht.
Coronamaßnahmen
Stadt Münster 48143 Münster Verschiedene Einsatzorte im Stadtgebiet Münster: Flüchtlingsunterkünfte und weitere Objekte im Stadtgebiet.
Auf Grund der nach wie vor anhaltenden Coronapandemie kann es in Zukunft wieder zu Beschränkungen und Vorgaben seitens der Landesregierung kommen, die den Einsatz von Sicherheitsdiensten notwendig machen können.
Zum Schutz der Kunden/ -innen und Mitarbeiter/ -innen vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus kann somit eine gezielte Kundensteuerung in und vor städtischen Gebäuden sowie Deeskalation von aufkommenden Konflikten und Krisenintervention notwendig werden. Auch die Desinfektion, oder die Ausgabe von bestimmten Gegenständen kann Teil der Aufgabe werden. U. a. auf dem Wochenmarkt könnte zudem die Kontrolle der Zufahrts- und Zu-gangsberechtigungen sowie die Steuerung des Parksuchverkehrs notwendig werden. Durch die Umsetzung der Einhaltung der Vorschriften der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung, der Hausordnung und Anweisungen der Stadt Münster sowie des Infektionsschutzgesetztes soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus effizient verhindert werden.
Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei).
- Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1) (mit dem Angebot vorzulegen): Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
- Personalausfallkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Personalausfallkonzept
(siehe Eigenerklärung Ersatzpersonal und Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
- Mind. 3 Referenzen LOS 1 und 3 Referenzen LOS 2 jeweils nicht älter als 36 Monate (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben:
mind. 3 Referenzen LOS 1
und 3 Referenzen LOS 2
jeweils nicht älter als 36 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leristungen der 2 Lose unterscheiden sich inhaltlich und die jeweiligen Leistungen sollen als Rahmenvereinbarung an jeweils maximal drei Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Somit werden im Gesamtverfahren maximal 6 Wirtschaftsteilnehmer beteiligt werden.
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Kostenkalkulation für jedes Jahr (Siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1) (mit dem Angebot vorzulegen): Kostenkalkulation für jedes Jahr (Siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 2.1)
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY5HE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html