Schachtinspektion mittels Kugelbildscanner im Stadtgebiet Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2022-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schachtinspektion mittels Kugelbildscanner im Stadtgebiet Düsseldorf
Schachtinspektion mittels Kugelbildscanner. Die Untersuchungen sollen mit einem Kugelbildscanner durchgeführt werden, der eine lückenlose Aufnahme des gesamten Schachtes sowie eine Abwicklung der Schachtinnenwand gewährleistet.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtentwässerungsbetrieb, 40200 Düsseldorf
Ca. 4000 Schächte im Jahr 2023, optional nochmal 4000 Schächte im Jahr 2024
optional Verlängerung für das Jahr 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister.
Nachweis der Versicherungsgesellschaft über einen ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz von 2 Mio Euro für Personen- und Sachschäden, Ggf. Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Nachweise über die Teilnahme eines DACH-Kanalinspektions-Grundkurses für Inspekteure Europa-Norm DIN EN13508-2 / DWA-M 149-2 für die vorgesehenen Mitarbeiter*innen. Nachweise über die Teilnahme eines Aufbauseminares "Schachtinspektion" für die vorgesehenen Mitarbeiter*innen. Qualifikationsnachweise der Anforderungen des MVAS 99, ASR A5.2, RSA 21 und den ZTV-SA 97 für die vorgesehenen Mitarbeiter*innen. Nachweis der Zusatzausbildung "Zertifizierter Kanal- Sanierungsberater". Sechs Schachtinspektionen mit Fotos. Gesondert bis zum Abgabetermin auf DVD einzureichen. Musterdateien werden vom Auftraggeber über eine Cloud zur Verfügung gestellt.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Steuerfreistellungbescheinigung, Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.