297/22 Planungsleistungen Grundschule Sinsheim-Reihen Referenznummer der Bekanntmachung: 297/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sinsheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
297/22 Planungsleistungen Grundschule Sinsheim-Reihen
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der "Wingertsbergschule Reihen", Grundschule, Stadt Sinsheim
Objektplanung Gebäude
74889 Sinsheim, Vorderer Rheil 12
Die Stadt Sinsheim beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestands-gebäudes der zweizügigen Grundschule "Wingertsbergschule Reihen" mit ca. 150 Schülerinnen und Schüler in derzeit 8 Schulklassen am Standort Vorderer Rheil 12 in 74889 Sinsheim-Reihen. und vergibt die erforderlichen Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro gemäß HOAI 2021.
Die Stadt erhält eine Förderung des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) über die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock (VwV-KInvFG) des Landes Baden-Württemberg auf Grundlage des Bewilligungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung 7 - Schule und Bildung - vom 11.06.2018 in der Fassung des Schreibens vom 11.04.2022. Die sich daraus ergeben-den Förderbedingungen sind vom künftigen Auftragnehmer je Los zwingend bei der Auftragsaus-führung zu beachten. Die (bauliche) Sanierungsmaßnahme ist bis spätestens zum 31.12.2025 abzunehmen und bis Ende des Jahres 2026 abzurechnen.
Bei der Generalsanierung handelt es sich sowohl um eine Schadstoffsanierung als auch um eine Leitungssanierung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung, Wasser und Lüftung sowie die Entsorgungsleitung Abwasser. Ferner muss die Heizanlage erneuert werden. Ebenso soll das Gebäu-de nach Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts saniert werden. Gegenstand der Sanierung ist das komplette Bestandsgebäude. Ein im Jahr 2014 angebauter Kindergarten im Nordwesten (ausgenommen die Nutzungen des Kindergartens in Räumen des Schulhauses) bleibt von der Sanierung unberührt. Ebenso ist der neue Schulanbau im Nordosten nicht von der Sanierung betroffen.
Die Sanierung beinhaltet Bereiche wie Klassenzimmer, Flure, Sanitärräume, Rektorat, Sekretariat, Lehrerzimmer, Material- und Abstellräume sowie die Bereiche der Kernzeitbetreuung und die in das Gebäude integrierte Schulturnhalle mit Umkleideräumen. Technikräume wie Heizraum, Tank-raum/Lagerraum, Hausmeisterzimmer etc. sind zwangsläufig auch betroffen. Der Bereich Eltern-sprechzimmer soll in eine barrierefreie Toilette umgebaut werden. Zudem soll ein weiterer Gebäudezugang von Süden (EG) geschaffen werden, um künftig die Turnhallennutzung vom Schulgebäude separat nutzen zu können.
Für die Turnhalle soll an der Außenfassade eine weitere Fluchtmöglichkeit anhand einer Treppe geschaffen werden, die sich an der Außenseite der Südwestecke abbildet. Der Kindergarten nutzt ei-ne Mensa und einen Bewegungsraum (beides vormals Klassenzimmer) was baulich dem Schulgebäude zugeordnet ist, im Zuge der Brandschutzmaßnahme aber brandschutztechnisch abgekoppelt werden soll.
Das Gebäude ist in drei Geschosse gegliedert. Das oberste Geschoss beinhaltet den Verwaltungsbereich, Klassenzimmer sowie die dem Kindergarten zugeschlagenen Bereiche, eine Pausenhalle mit Sanitärbereich. Das Erdgeschoss beinhaltet Technikräume, ein Elternsprechzimmer, Klassenzimmer (Schule und Randzeitbetreuung) ein Essbereich mit ehemaliger Schulküche sowie die Umkleidebereiche für die Turnhalle. Das Untergeschoss (Teilunterkellerung) besteht aus der Schulturnhalle, einem Geräteraum und einem Abstellraum (Abstellraum Gebäude UG Kindergarten, bereits baulich und brandschutztechnisch getrennt)
Die Stadt hat bereits Voruntersuchungen zum Brandschutz sowie ein abfalltechnisches Gutachten beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der da-mit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen werden.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Fachplanung Tragwerk
74889 Sinsheim, Vorderer Rheil 12
Die Stadt Sinsheim beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestands-gebäudes der zweizügigen Grundschule "Wingertsbergschule Reihen" mit ca. 150 Schülerinnen und Schüler in derzeit 8 Schulklassen am Standort Vorderer Rheil 12 in 74889 Sinsheim-Reihen. und vergibt die erforderlichen Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro gemäß HOAI 2021.
Die Stadt erhält eine Förderung des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) über die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock (VwV-KInvFG) des Landes Baden-Württemberg auf Grundlage des Bewilligungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung 7 - Schule und Bildung - vom 11.06.2018 in der Fassung des Schreibens vom 11.04.2022. Die sich daraus ergeben-den Förderbedingungen sind vom künftigen Auftragnehmer je Los zwingend bei der Auftragsaus-führung zu beachten. Die (bauliche) Sanierungsmaßnahme ist bis spätestens zum 31.12.2025 abzunehmen und bis Ende des Jahres 2026 abzurechnen.
Bei der Generalsanierung handelt es sich sowohl um eine Schadstoffsanierung als auch um eine Leitungssanierung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung, Wasser und Lüftung sowie die Entsorgungsleitung Abwasser. Ferner muss die Heizanlage erneuert werden. Ebenso soll das Gebäu-de nach Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts saniert werden. Gegenstand der Sanierung ist das komplette Bestandsgebäude. Ein im Jahr 2014 angebauter Kindergarten im Nordwesten (ausgenommen die Nutzungen des Kindergartens in Räumen des Schulhauses) bleibt von der Sanierung unberührt. Ebenso ist der neue Schulanbau im Nordosten nicht von der Sanierung betroffen.
Die Sanierung beinhaltet Bereiche wie Klassenzimmer, Flure, Sanitärräume, Rektorat, Sekretariat, Lehrerzimmer, Material- und Abstellräume sowie die Bereiche der Kernzeitbetreuung und die in das Gebäude integrierte Schulturnhalle mit Umkleideräumen. Technikräume wie Heizraum, Tank-raum/Lagerraum, Hausmeisterzimmer etc. sind zwangsläufig auch betroffen. Der Bereich Eltern-sprechzimmer soll in eine barrierefreie Toilette umgebaut werden. Zudem soll ein weiterer Gebäudezugang von Süden (EG) geschaffen werden, um künftig die Turnhallennutzung vom Schulgebäude separat nutzen zu können.
Für die Turnhalle soll an der Außenfassade eine weitere Fluchtmöglichkeit anhand einer Treppe geschaffen werden, die sich an der Außenseite der Südwestecke abbildet. Der Kindergarten nutzt ei-ne Mensa und einen Bewegungsraum (beides vormals Klassenzimmer) was baulich dem Schulgebäude zugeordnet ist, im Zuge der Brandschutzmaßnahme aber brandschutztechnisch abgekoppelt werden soll.
Das Gebäude ist in drei Geschosse gegliedert. Das oberste Geschoss beinhaltet den Verwaltungsbereich, Klassenzimmer sowie die dem Kindergarten zugeschlagenen Bereiche, eine Pausenhalle mit Sanitärbereich. Das Erdgeschoss beinhaltet Technikräume, ein Elternsprechzimmer, Klassenzimmer (Schule und Randzeitbetreuung) ein Essbereich mit ehemaliger Schulküche sowie die Umkleidebereiche für die Turnhalle.
Das Untergeschoss (Teilunterkellerung) besteht aus der Schulturnhalle, einem Geräteraum und einem Abstellraum (Abstellraum Gebäude UG Kindergarten, bereits baulich und brandschutztechnisch getrennt)
Die Stadt hat bereits Voruntersuchungen zum Brandschutz sowie ein abfalltechnisches Gutachten beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der da-mit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen werden.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Fachplanung HLS
74889 Sinsheim, Vorderer Rheil 12
Die Stadt Sinsheim beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestands-gebäudes der zweizügigen Grundschule "Wingertsbergschule Reihen" mit ca. 150 Schülerinnen und Schüler in derzeit 8 Schulklassen am Standort Vorderer Rheil 12 in 74889 Sinsheim-Reihen. und vergibt die erforderlichen Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro gemäß HOAI 2021.
Die Stadt erhält eine Förderung des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) über die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock (VwV-KInvFG) des Landes Baden-Württemberg auf Grundlage des Bewilligungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung 7 - Schule und Bildung - vom 11.06.2018 in der Fassung des Schreibens vom 11.04.2022. Die sich daraus ergeben-den Förderbedingungen sind vom künftigen Auftragnehmer je Los zwingend bei der Auftragsaus-führung zu beachten. Die (bauliche) Sanierungsmaßnahme ist bis spätestens zum 31.12.2025 abzunehmen und bis Ende des Jahres 2026 abzurechnen.
Bei der Generalsanierung handelt es sich sowohl um eine Schadstoffsanierung als auch um eine Leitungssanierung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung, Wasser und Lüftung sowie die Entsorgungsleitung Abwasser. Ferner muss die Heizanlage erneuert werden. Ebenso soll das Gebäu-de nach Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts saniert werden. Gegenstand der Sanierung ist das komplette Bestandsgebäude. Ein im Jahr 2014 angebauter Kindergarten im Nordwesten (ausgenommen die Nutzungen des Kindergartens in Räumen des Schulhauses) bleibt von der Sanierung unberührt. Ebenso ist der neue Schulanbau im Nordosten nicht von der Sanierung betroffen.
Die Sanierung beinhaltet Bereiche wie Klassenzimmer, Flure, Sanitärräume, Rektorat, Sekretariat, Lehrerzimmer, Material- und Abstellräume sowie die Bereiche der Kernzeitbetreuung und die in das Gebäude integrierte Schulturnhalle mit Umkleideräumen. Technikräume wie Heizraum, Tank-raum/Lagerraum, Hausmeisterzimmer etc. sind zwangsläufig auch betroffen. Der Bereich Eltern-sprechzimmer soll in eine barrierefreie Toilette umgebaut werden. Zudem soll ein weiterer Gebäudezugang von Süden (EG) geschaffen werden, um künftig die Turnhallennutzung vom Schulgebäude separat nutzen zu können.
Für die Turnhalle soll an der Außenfassade eine weitere Fluchtmöglichkeit anhand einer Treppe geschaffen werden, die sich an der Außenseite der Südwestecke abbildet. Der Kindergarten nutzt ei-ne Mensa und einen Bewegungsraum (beides vormals Klassenzimmer) was baulich dem Schulgebäude zugeordnet ist, im Zuge der Brandschutzmaßnahme aber brandschutztechnisch abgekoppelt werden soll.
Das Gebäude ist in drei Geschosse gegliedert. Das oberste Geschoss beinhaltet den Verwaltungsbereich, Klassenzimmer sowie die dem Kindergarten zugeschlagenen Bereiche, eine Pausenhalle mit Sanitärbereich. Das Erdgeschoss beinhaltet Technikräume, ein Elternsprechzimmer, Klassenzimmer (Schule und Randzeitbetreuung) ein Essbereich mit ehemaliger Schulküche sowie die Umkleidebereiche für die Turnhalle. Das Untergeschoss (Teilunterkellerung) besteht aus der Schulturnhalle, einem Geräteraum und einem Abstellraum (Abstellraum Gebäude UG Kindergarten, bereits baulich und brandschutztechnisch getrennt)
Die Stadt hat bereits Voruntersuchungen zum Brandschutz sowie ein abfalltechnisches Gutachten beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der da-mit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen werden.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Fachplanung Elektro
74889 Sinsheim, Vorderer Rheil 12
Die Stadt Sinsheim beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestands-gebäudes der zweizügigen Grundschule "Wingertsbergschule Reihen" mit ca. 150 Schülerinnen und Schüler in derzeit 8 Schulklassen am Standort Vorderer Rheil 12 in 74889 Sinsheim-Reihen. und vergibt die erforderlichen Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro gemäß HOAI 2021.
Die Stadt erhält eine Förderung des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) über die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock (VwV-KInvFG) des Landes Baden-Württemberg auf Grundlage des Bewilligungsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung 7 - Schule und Bildung - vom 11.06.2018 in der Fassung des Schreibens vom 11.04.2022. Die sich daraus ergeben-den Förderbedingungen sind vom künftigen Auftragnehmer je Los zwingend bei der Auftragsaus-führung zu beachten. Die (bauliche) Sanierungsmaßnahme ist bis spätestens zum 31.12.2025 abzunehmen und bis Ende des Jahres 2026 abzurechnen.
Bei der Generalsanierung handelt es sich sowohl um eine Schadstoffsanierung als auch um eine Leitungssanierung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung, Wasser und Lüftung sowie die Entsorgungsleitung Abwasser. Ferner muss die Heizanlage erneuert werden. Ebenso soll das Gebäu-de nach Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts saniert werden. Gegenstand der Sanierung ist das komplette Bestandsgebäude. Ein im Jahr 2014 angebauter Kindergarten im Nordwesten (ausgenommen die Nutzungen des Kindergartens in Räumen des Schulhauses) bleibt von der Sanierung unberührt. Ebenso ist der neue Schulanbau im Nordosten nicht von der Sanierung betroffen.
Die Sanierung beinhaltet Bereiche wie Klassenzimmer, Flure, Sanitärräume, Rektorat, Sekretariat, Lehrerzimmer, Material- und Abstellräume sowie die Bereiche der Kernzeitbetreuung und die in das Gebäude integrierte Schulturnhalle mit Umkleideräumen. Technikräume wie Heizraum, Tank-raum/Lagerraum, Hausmeisterzimmer etc. sind zwangsläufig auch betroffen. Der Bereich Eltern-sprechzimmer soll in eine barrierefreie Toilette umgebaut werden. Zudem soll ein weiterer Gebäudezugang von Süden (EG) geschaffen werden, um künftig die Turnhallennutzung vom Schulgebäude separat nutzen zu können.
Für die Turnhalle soll an der Außenfassade eine weitere Fluchtmöglichkeit anhand einer Treppe geschaffen werden, die sich an der Außenseite der Südwestecke abbildet. Der Kindergarten nutzt ei-ne Mensa und einen Bewegungsraum (beides vormals Klassenzimmer) was baulich dem Schulgebäude zugeordnet ist, im Zuge der Brandschutzmaßnahme aber brandschutztechnisch abgekoppelt werden soll.
Das Gebäude ist in drei Geschosse gegliedert. Das oberste Geschoss beinhaltet den Verwaltungsbereich, Klassenzimmer sowie die dem Kindergarten zugeschlagenen Bereiche, eine Pausenhalle mit Sanitärbereich. Das Erdgeschoss beinhaltet Technikräume, ein Elternsprechzimmer, Klassenzimmer (Schule und Randzeitbetreuung) ein Essbereich mit ehemaliger Schulküche sowie die Umkleidebereiche für die Turnhalle. Das Untergeschoss (Teilunterkellerung) besteht aus der Schulturnhalle, einem Geräteraum und einem Abstellraum (Abstellraum Gebäude UG Kindergarten, bereits baulich und brandschutztechnisch getrennt)
Die Stadt hat bereits Voruntersuchungen zum Brandschutz sowie ein abfalltechnisches Gutachten beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der da-mit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen werden.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Kosteneinhaltung bei planerischer Umsetzung der Referenzobjekte des Bewerbers (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Es gilt die HOAI 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung.
c) Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung.
d) Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gemäß Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben.
e) Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter zur Bewerbung
f) Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit
g) Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
h) Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr für das Los 1 bzw. mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr für die Lose 2 bis 4 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
i) Eigenerklärung zum Firmenprofil gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
j) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden. Ferner ist auf einem gesonderten Beiblatt die jeweilige Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte zu benennen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Bei einem Austausch der Mitarbeiter im Laufe des Projektes müssen auch die je-weils ersetzenden technischen Fachkräfte über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung im Vergleich zu dem ersetzten Mitarbeiter verfügen! Es müssen mindestens 5 Vollzeitäquivalente für das Los 1, 1 Vollzeitäquivalent für das Los 2 sowie 2 Vollzeitäquivalente für die Lose 3 und 4 mit fach-bezogenen Mitarbeiter/innen in vorbeschriebenem Sinne eingesetzt werden. (Erl: Das Vollzeitäquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Belegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.
Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden/Woche, 2 Teilzeitbeschäftigte mit je 20 Stunden/Woche = 40 + 20 + 20 / 40 = 2 Voll-zeitäquivalente).
k) Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Anstelle eines vergleichbaren Auftragsvolumens kann auch eine Referenz je mit einer Auszeichnung je Los vorgelegt werden. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen beziehen, die nach dem 01.01.2015 an die Nutzer übergeben und erbracht wurden. Es sind mindestens 3 Referenzen von mit dem Auftragsgegenstand vergleich-baren Leistungen für die Sanierung von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Gebäuden je Los oder Referenzen mit Auszeichnung als Mindesteignungsnachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 5 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet.
l) Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften.
m) Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft.
Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaft für das Angebotsverfahren erfolgt anhand der benannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, erfolgt eine Wertung der Eignung gemäß der Eignungskriterien nach Ziffer II. 2.9. Es werden maximal 5 geeignete Bewerber zum Angebotsverfahren zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwischen der Stadt Sinsheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag mit stufenweiser Beauftragung gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stan-de. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer den Förderbescheid gemäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock (VwV-KInvFG) des Landes Baden-Württemberg zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvor-schriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Die Fördersumme von 467.000 € ist in diesem Betrag bereits enthalten. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich in der Zeit vom 01.12.2022 bis zum 16.12.2022 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]