Prüfung elektr. ortsveränderliche Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.06.151.38157
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektr. ortsveränderliche Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen
Prüfung elektrischer, ortsveränderlicher Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen
Prüfungen in den Jahren 2022 und 2024
Kreis Mettmann - diverse Einrichtungen diverse im gesamten Kreisgebiet, vgl. Vergabeunterlagen 40822 Mettmann Vertragsbeginn ab Auftragserteilung
Prüfung der elektr., ortsveränderlichen Betriebsmitteln in den Jahren 2022 und 2024
Prüfungen in den Jahren 2023 und 2025
Kreis Mettmann - diverse Einrichtungen diverse im gesamten Kreisgebiet, vgl. Vergabeunterlagen 40822 Mettmann Vertragsbeginn ab Auftragserteilung
Prüfung der elektr. ortsveränderlichen Betriebsmittel in den Jahren 2023 und 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YVQL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland