Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle Referenznummer der Bekanntmachung: 677/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle
siehe II.2.4
Metternichgasse 3
1030 Wien
Österreich
Baustellenbewachung und Zugangskontrolle
Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Sicherung der Baustellenbewachung und Zugangskontrolle für den Neubau eines Hauptgebäudes mit 7.350 m² BGF, zwei eingeschossige Nebengebäuden mit insgesamt ca. 100 m² BGF und ca. 3.500 m² Freianlagen. Der BRI beträgt für die gesamte Maßnahme ca. 29.600 m².
Das Hauptgebäude besteht aus einem 4-geschossigen Büroteil und, einem 2-geschossigen Teil mit repräsentativen Räumlichkeiten und einem 4-geschossigen Wohnbereich und ist in Teilen unterkellert
Für den Neubau der Deutschen Botschaft in Wien ist auf dem ca. 5.260 m² großen Baustellengelände die Baustellenbewachung für 500 AT während der Ausführung des Projektes sicherzustellen. Die Normarbeitszeit ist von 06:00-19:00 Uhr. Im Einzelnen fallen folgende Tätigkeiten unter die Zuständigkeit des AN:
- Schließdienst der Baustelle
- Sicherung des Baustellenzugangs, damit nur zugangsberechtigte Personen die Liegenschaft betreten können
- Bei Zugang Abgleich d...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätesten bis zum 09.08.2022) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages/ der Bewerbung erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bundeskartellamt Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
- Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de