Rathauszentrum - Netzersatzanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/267
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum - Netzersatzanlage
Es werden folgende Leistungen im Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben:
Die Lieferung und Montage eines Diesel-Notstromversorgungsaggregate inklusive aller Nebenleistungen wie Tankanlage, Zu- und Abluftkanäle, Leistungs- und Steuerverteilungen, Inbetriebnahmen und Sachverständigen abnahmen.
Der Aufstellort der Netzersatzanlage befindet sich in der Tiefgarage des RHZ I in einem eigens neu erstellten Raum.
Rathauszentrum Klosterstr. 14 48431 Rheine
Durch die Netzersatzanlage soll die Versorgung der Sprinklerpumpe, Server und der Krisenbereiche im Rathauszentrum sichergestellt werden. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme wird die alte Netzersatzanlage, welche sich im Tiefkeller des RHZ I befindet, außerbetrieb genommen und fachgerecht entsorgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestumsatz in Höhe von: 300.000 EUR durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebsgröße (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Mindestanzahl an Mitarbeitern beträgt 4 Personen.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindeststandard: Installation zweier Netzersatzanlagen mit den gleichen Anforderungskriterien.
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 80.000 EUR netto haben.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Angaben zur Preisermittlung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 221 oder 222
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYDY1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.