Gemeinde Baindt: Klosterwiesenschule Baindt - Sanierung und Aufstockung Hauptgebäude, Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-316-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baindt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Baindt: Klosterwiesenschule Baindt - Sanierung und Aufstockung Hauptgebäude, Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Klosterwiesenschule Baindt, Boschstraße 1, 88255 Baindt
Neuinstallation von Lüftungsanlagen.
Installation einer zentralen Lüftungsanlage. Die Lüftungsanlage wird auf dem Dach im Außenbereich installiert.
Die Lüftungsanlage verfügt über eine Wärmerückgewinnung und über ein Heizregister. Die Verteilung der Lüftungskanäle erfolgt auf dem Dach und innerhalb des Gebäudes. Alle Leitungen auf dem Dach
werden gedämmt und werden mit verzinktem Stahlblech ummantelt.
Die WC - Anlage und der Technikraum im Untergeschoss wird über ein zentrales Deckengerät versorgt. Diese verfügen ebenfalls über eine Wärmerückgewinnung.
Die Verteilung erfolgt über Lüftungskanäle und Wickelfalzrohre. Die Luftauslässe werden mit Tellerventilen und Lüftungsgitter umgesetzt.Im Untergeschoss können die Lüftungsleitung an einer Betondecke befestigt werden, im Erdgeschoss und im
1.Obergeschoss müssen die Lüftungsleitungen an einer Rippendecke befestigt werden. Das 2. Obergeschoss wird neu aufgestockt. Hierbei handelt es sich um eine Holzständerbauweise. Die Lüftungsleitungen können hier an einer Holzdecke befestigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlagen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste desVereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlagen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste desVereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlagen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste desVereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt RavensburgZentrale VergabestelleFriedenstraße 688212 RavensburgDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).