Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-CUS-11EU2022OVEP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau
Die Auftraggeberin sucht ein Unternehmen für die Durchführung von Trockenbauarbeiten.
Campus Unteres Schloss Nord GmbH & Co. KG Spandauer Str. 40 57072 Siegen
Die Universität Siegen plant in der Innenstadt Siegen den Umbau des ehemaligen Möbelhauses Wonnemann an der Sandstraße 16-18 zu einem Studierenden-Service-Center (SSC). Das Studierenden-Service-Center ist eine erste Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte aus dem In- und Ausland. Im SSC werden Einrichtungen und Bereiche untergebracht, unter anderem das Studierendensekretariat, und das Zentrum zur Förderung der Hochschullehre.
Das Studierenden Service Center teilt sich in 3 Bereiche. Einem offenen Bereich als erste Anlaufstelle mit Auskunft, Informationsausgabe und UniShop, einem geschlossenen Bereich mit einer individuellen Beratung ohne Termin und einem nachgeschalteten Kernbereich mit einer individuellen Beratung mit vorheriger Terminabstimmung. Die auf dem Grundstück des ehemaligen Möbelhauses Wonnemann stehenden 3 Gebäudebereiche werden teilweise umgebaut bzw. abgebrochen und neu errichtet.
Weitergehende Beschreibung: siehe Kap, 2. Leistungsverzeichnis, S. 11 f.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erndtebrück
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DAKJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.