Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 193-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg
Ziel der Baumaßnahme ist der regionale Infrastrukturausbau für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der entstehende Betriebshof bildet einen wichtigen Stützpunkt für die Versorgung elektro- und wasserstoffbetriebener Fahrzeuge der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Der geplante Betriebshof hat eine Verkehrsanbindung über die Anschlussstelle „Rittel“ der Bundesstraße B 37. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt zwingend von Westen her über den Wieblinger Weg.
Neben einer überdachten Abstellanlage inkl. der dazugehörigen Elektro-Ladeinfrastruktur (1 Ladepunkt pro Bus), welche für 27 Busse (Gelenkbus; Länge 18,5 m) ausgelegt ist, aufgeteilt auf Hauptabstellung (HA) und Nebenabstellung (NA), wird ein Gebäude mit Büro- und Sozialräumen, sowie ein Wasserstoffanlagenbereich, entstehen.
Zusätzlich erforderliche Kleingebäude sind eine Umspannstation und eine Winterdienstgarage.
Im Zuge des vorliegenden Bauprojektes sollen die Abstellung und ihre technischen Anlagen als Generalunternehmer errichtet werden. Nachfolgend die zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen:
• Tiefbau- und Kanalarbeiten
• Errichtung aller Verkehrsflächen, Gehwege, Fahrbahnen, Abstellanlagen, Havarieplatz
• Neubau Sozialgebäude
• Neubau Haupt- und Nebenüberdachung der Abstellanlage
• Vorbereitung Aufstellung Umspannstation
• Vorbereitung zur Errichtung der Ladeinfrastruktur
• Geländeeinfriedung mit Toranlage
• Errichtung Winterdienstlager
• Einrichtung der Grünanlagen
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79258
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.