Heizung/Sanitär: Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-117/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blomberg-lippe.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung/Sanitär: Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. Bei der Sanierung werden besonders die brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Belange berücksichtigt. Hier werden Arbeiten Heizung / Sanitär ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. Das vorhandene Schulgebäude wird in 6 Bauabschnitten umgebaut (A-F). Diese Ausschreibung beinhaltet die Heizungs- und Sanitärarbeiten im Bauteil E und F. Im BT E werden ca. 48 m Schmutz- u. Regenwasserfallstränge DN 100/125 erneuert. Die Heizungsanlage u. Sanitärinstallation bleiben im Bestand. Im BT F werden ca. 6 Klassenräume und 2 Physik- bzw. Chemieräume komplett erneuert und saniert, best. aus ca. 30 m Schmutzwasserleitungen DN 50/70/100ca. 170 m Kaltwasserleitungen DN 15 - DN 3518 St statische Heizflächenca. 220 m Wärmeverteilleitungen mit Dämmung- Demontagearbeiten / Kernbohrungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.