Elektroinstallation Dreifachsporthalle am Berufskolleg Bocholt West Referenznummer der Bekanntmachung: KBOR-00.11.99-05058
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallation Dreifachsporthalle am Berufskolleg Bocholt West
Neubau einer Sporthalle am Berufskolleg Bocholt West
Elektroinstallation
1 Stück Zählerhauptverteilung
4 Stück Unterverteilungen
6400 m Leitungen bis 5 x 4 mm²
650 m Leitungen bis 5 x 35 mm²
380 m Kabelrinnen
70 Stück Präsenzmelder
56 Stück Sporthallenleuchte
5 Stück Mastleuchten
160 Stück Auf- und Einbauleuchten
1 Stück Photovoltaikanlage 29 kWpeak
2 Stück Spielstandsanzeigen
1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 95 Leuchten
Dreifachsporthalle am Berufskolleg Bocholt West 46399 Bocholt
Elektroinstallation
1 Stück Zählerhauptverteilung
4 Stück Unterverteilungen
6400 m Leitungen bis 5 x 4 mm²
650 m Leitungen bis 5 x 35 mm²
380 m Kabelrinnen
70 Stück Präsenzmelder
56 Stück Sporthallenleuchte
5 Stück Mastleuchten
160 Stück Auf- und Einbauleuchten
1 Stück Photovoltaikanlage 29 kWpeak
2 Stück Spielstandsanzeigen
1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 95 Leuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung wegen § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (schwerwiegende Gründe).
Das Verfahren wir aufgehoben weil, andere schwerwiegende Gründe bestehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. EU VOB/A. Es ist beabsichtigt ein neues offenes Verfahren durchzuführen. Die Verfahrenseinleitung wird voraussichtlich im September/Oktober 2022 durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP91R1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]