Fördertechnik - Aufzüge Referenznummer der Bekanntmachung: NTM-01-10.004-VE4.070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördertechnik - Aufzüge
Ausgeschrieben werden Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Aufzugsanlagen für das Nationaltheater Mannheim
Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim, dieses vertreten durch den geschäftsführenden Intendanten Mozartstraße 9 68161 Mannheim
Vertragsgegenständlich sind 7 Anlagen als Personen- oder Lastenaufzüge, teilweise auch barrierefreie Anlagen.
Zwei Anlagen befinden sich in einem Bühnenturm. Zwei Anlagen müssen vorab in Betrieb genommen und im Fahrkorb schutzverkleidet werden, damit sie schon in der Bauphase als Lastenaufzüge zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fördertechnik - Aufzüge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76287
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6RA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).