Rahmenvertrag PCs Referenznummer der Bekanntmachung: 670 / 0547
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag PCs
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Belieferung von Komplett-PCs, PC-Komponenten, Peripheriegeräten und Zubehör (Bereich: PC-Hardware) über eCommerce.
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruher Institut für Technologie Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe, Helmholtz Institut Ulm Helmholtzstraße 11 89081 Ulm, Karlsruhe Institute of Technology KIT (IMK-IFU) Kreuzeckbahnstraße 19 82467 Garmisch-Partenkirchen
Bereitstellung eines über die OCI-Schnittstelle von SAP anzuschließenden Webshops und Lieferung aller vom Karlsruher Institut für Technologie vordefinierten Produktspektren im zuvor genannten Warenbereich, deren Bestellungen online über das im Hause eingesetzte SAP-Procurement-System erfolgen sollen. Alle Produkte unterliegen generell der Freigabe des Karlsruher Instituts für Technologie.
Das jährliche Auftragsvolumen wird auf ca. 1 Mio. EUR geschätzt.
Aufgrund o. a. Schätzung, die auf Basis des Vorjahres beruht, besteht jedoch kein Anspruch auf Ausschöpfung des genannten Wertes, da dieser unter- als auch überschritten werden kann.
2-malige Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr. Die Ausübung der Option erfolgt spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Bestätigung der Eigenerklärungen kann das Karlsruher Institut für Technologie Bescheinigungen und Nachweise vor der Auftragsvergabe anfordern.
Die in Ziffer III geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind in der aufgeführten Reihenfolge (bitte Nummerierung angeben) vorzulegen:
1.) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 44 VgV).
2.) Eigenerklärung darüber, dass Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Anforderungen gemäß § 45 VgV:
3.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre, jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme.
Anforderungen gemäß § 46 VgV:
4.) Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme.
5.) Eigenerklärung über die Anzahl der derzeit Beschäftigten.
6.) Eigenerklärung über das Vorhandensein des erforderlichen deutschsprachigen Servicepersonals.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036REB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland