Folierung und Kennzeichnung von Verwaltungs-Pkw des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-069-SZE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Folierung und Kennzeichnung von Verwaltungs-Pkw des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Folierung und Kennzeichnung, nach DIN 30710, der Pkw des Landesbetriebes Straßenbau nach der neuen CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Los 1 bis Los 4, hier eine Aufteilung vorzunehmen ist nicht sinnvoll, da bei der Bestellung durch die Dienststellen, eine zu große Gefahr der falschen Auftragsvergabe besteht.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II (Kompaktklasse Kombi 5-türig)
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen RNL Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld,
RNL Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach,
RNL Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld,
RNL Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach,
RNL Ruhr, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
RNL Sauerland-Hochstift, Lanfertsweg 2, 59872 Meschede,
RNL Südwestfalen, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen,
RNL Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen,
Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen,
Der Landebetrieb beschafft regelmäßig neue Pkw. Die neuen Pkw sollen bevor sie eingesetzt werden die neue CI des Landebetriebes bekommen. Da diese Fahrzeuge auch für Fahrten mit Sonderrechte genutzt werden, müssen sie mit einer DIN-gerechte Folierung nach DIN 30710 ausgestattet werden. Diese DIN-gerechte Folierung unterliegt aber auch der CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II (Kompaktklasse Kombi 5-türig) incl. An- und Abfahrt zum Einsatzort, sowie Fahrzeugentwürfe bei Fahrzeugtypenwechsel und erstmalige Umsetzung an einem Fahrzeug. Ggf. sind auch Unfallreparaturen an der Folierung notwendig.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II geländegängig (Kompakt-SUV)
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen RNL Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld,
RNL Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach,
RNL Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld,
RNL Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach,
RNL Ruhr, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
RNL Sauerland-Hochstift, Lanfertsweg 2, 59872 Meschede,
RNL Südwestfalen, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen,
RNL Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen,
Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen,
Der Landebetrieb beschafft regelmäßig neue Pkw. Die neuen Pkw sollen bevor sie eingesetzt werden die neue CI des Landebetriebes bekommen. Da diese Fahrzeuge auch für Fahrten mit Sonderrechte genutzt werden, müssen sie mit einer DIN-gerechte Folierung nach DIN 30710 ausgestattet werden. Diese DIN-gerechte Folierung unterliegt aber auch der CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II geländegängig incl. An- und Abfahrt zum Einsatzort, sowie Fahrzeugentwürfe bei Fahrzeugtypenwechsel und erstmalige Umsetzung an einem Fahrzeug. Ggf. sind auch Unfallreparaturen an der Folierung notwendig.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II (Elektro oder Plug-In-Hybrid) Limousine 5-türig
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen RNL Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld,
RNL Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach,
RNL Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld,
RNL Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach,
RNL Ruhr, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
RNL Sauerland-Hochstift, Lanfertsweg 2, 59872 Meschede,
RNL Südwestfalen, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen,
RNL Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen,
Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen,
Der Landebetrieb beschafft regelmäßig neue Pkw. Die neuen Pkw sollen bevor sie eingesetzt werden die neue CI des Landebetriebes bekommen. Da diese Fahrzeuge auch für Fahrten mit Sonderrechte genutzt werden, müssen sie mit einer DIN-gerechte Folierung nach DIN 30710 ausgestattet werden. Diese DIN-gerechte Folierung unterliegt aber auch der CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II elektro oder Plug-In-Hybrid incl. An- und Abfahrt zum Einsatzort, sowie Fahrzeugentwürfe bei Fahrzeugtypenwechsel und erstmalige Umsetzung an einem Fahrzeug. Ggf. sind auch Unfallreparaturen an der Folierung notwendig.
Folierung und Kennzeichnung von Transporter/Bully
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen RNL Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld,
RNL Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach,
RNL Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld,
RNL Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach,
RNL Ruhr, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
RNL Sauerland-Hochstift, Lanfertsweg 2, 59872 Meschede,
RNL Südwestfalen, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen,
RNL Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen,
Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen,
Der Landebetrieb beschafft regelmäßig neue Pkw. Die neuen Pkw sollen bevor sie eingesetzt werden die neue CI des Landebetriebes bekommen. Da diese Fahrzeuge auch für Fahrten mit Sonderrechte genutzt werden, müssen sie mit einer DIN-gerechte Folierung nach DIN 30710 ausgestattet werden. Diese DIN-gerechte Folierung unterliegt aber auch der CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Folierung und Kennzeichnung von Pkw der Stufe II geländegängig incl. An- und Abfahrt zum Einsatzort, sowie Fahrzeugentwürfe bei Fahrzeugtypenwechsel und erstmalige Umsetzung an einem Fahrzeug. Ggf. sind auch Unfallreparaturen an der Folierung notwendig.
Defolierung und Aufbereitung von alten Fahrzeugen für den Verkauf
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen RNL Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld,
RNL Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach,
RNL Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld,
RNL Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach,
RNL Ruhr, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
RNL Sauerland-Hochstift, Lanfertsweg 2, 59872 Meschede,
RNL Südwestfalen, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen,
RNL Ville-Eifel, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen,
Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen,
Der Landebetrieb beschafft regelmäßig neue Pkw. Die neuen Pkw sollen bevor sie eingesetzt werden die neue CI des Landebetriebes bekommen. Da diese Fahrzeuge auch für Fahrten mit Sonderrechte genutzt werden, müssen sie mit einer DIN-gerechte Folierung nach DIN 30710 ausgestattet werden. Diese DIN-gerechte Folierung unterliegt aber auch der CI des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Defolierung und Aufbereitung von alten Fahrzeugen für den Verkauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- HVA L-StB 106 - Eigenerklaerung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
- Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe,
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
Eigene Halle, in der ggf. auch Fahrzeuge foliert werden können und deren klimatische Verhältnisse es auch zulässt.
Das Personal, welches die Folierung und Kennzeichnung am Fahrzeug vornimmt, muss umfangreich geschult sein, hinsichtlich der DIN 30710 in Verbindung mit der RSA.
Das Personal, welches die Folierung und Kennzeichnung am Fahrzeug vornimmt, muss umfangreich geschult sein, hinsichtlich der DIN 30710 in Verbindung mit der RSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Herbst 2025
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auch die Zuschlagserteilung sowie die Benachrichtigung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQYYE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de