Multimediaausstattung Klassenräume IKG-Flügel Tuttlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-37
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Multimediaausstattung Klassenräume IKG-Flügel Tuttlingen
Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Zudem werden die Freianlagen im betroffenen Baufeld i.V.m. mit einer Campusneugestaltung arrondiert. Die Maßnahmen im Projekt beinhalten unter anderem eine umfassende Betonsanierung, eine Erdbebenertüchtigung, die Erneuerung der Haustechnik und der Fassaden sowie eine energetische Aufwertung auf KfW 55-Standard. Weiterhin wird ein neues Brandschutzkonzept aufgrund Clusterbildung integriert. Die Klassenräume sollen mit neuester Multimediatechnik ausgestattet werden.
Medientische und Sideboards
Immanuel-Kant-Gymnasium, Mühlenweg 15, 78532 Tuttlingen
Die Klassenräume der in der Sanierung befindenden Ost- und Westflügel des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Tuttlingen werden mit Medientischen und einem anbaubaren Sideboard ausgestattet. Die bauseitige Verkabelung wird im Sideboard in ein bauseitiges 19" Rack eingebaut und angeschlossen. Im Sideboard wird die komplette medientechnische Ausstattung wie Präsentationsumschalter eingebaut und vorgesehen.
Der Medientisch muss höhenverstellbar ausgeführt werden.
Im Medientisch werden diverse Einbauten wie Tastenmodul, Anschlusseinheiten aus Steckdosen und versenkbaren Anschlussdosen für den PC, Dokumentkamera und auch Kontrollmonitor vorgehalten.
Ausgeschrieben werden 38 Medientische mit jeweils einem anbaubaren Sideboard.
Zu II.2.7)
Lieferung und Montage:
Mustertisch und Mustersideboard 16.12.2022
Lieferung und Montage:
Montage Medientische und Sideboards
Beginn 01.03.2023 bis Ende 14.03.2023
Fertigstellung und Abnahme 31.03.2023
Die Anlieferung muss in Abstimmung mit der Stadt, der Schule und dem Hausmeister erfolgen.
Medientechnische Ausstattung
Immanuel-Kant-Gymnasium, Mühlenweg 15, 78532 Tuttlingen
Die Klassenräume der in der Sanierung befindenden Ost- und Westflügel des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Tuttlingen werden mit neuester Multimediaausstattung (Touch-Displays und Tafelanlagen) ausgestattet.
Bei der Ausstattung der Klassenräume mit Medientischen und digitaler Medientechnik muss die vorhandene Infrastruktur (Verkabelung) in das neue Konzept eingebunden werden. Ziel ist die Integration digitaler Touch-Displays in eine elektronische Plattform, die gleichzeitig auch die neuen Computerpräsentationsmöglichkeiten beherrscht.
Ausgeschrieben wird die Lieferung, der Einbau und die Inbetriebnahme von 38 Touch-Displays 4K 86" Diagonale und interaktiven, höhenverstellbaren Pylonentafeln mit Seitenflügel sowie die dazu gehörenden medientechnischen Komponenten und Leitungen. Zusätzlich werden 2 Monitore mit schwenkbarer Wandhalterung für Besprechungsräume ausgeschrieben.
Zu II.2.7)
Lieferung und Montage:
Montage Pylonen:
Beginn 01.03.2023 - Ende 14.03.2023
Montage Mediensteuerung:
Beginn 01.03.2023 - Ende 31.03.2023
Fertigstellung und Abnahme 31.03.2023
Die Anlieferung muss in Abstimmung mit der Stadt, der Schule und dem Hausmeister erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers
- Zugelassen sind Bewerber nur, wenn keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), ein rechtkräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er in die letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
- Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
-> Nachweisführung zur Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer mit dem Angebot anzugeben.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns:
Von Seiten des Auftraggebers wird ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl und ggf. Nachunternehmen nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, angefordert (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
- Angaben über die Ausführung von 3 Projekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß ausgeführte Leistung.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl und ggf. Nachunternehmen nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, angefordert (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
- Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button "Kommunikation" im DTVP zu stellen.
- Angebote können ausschließlich elektronisch über das DTVP, Button "Angebote" abgegeben werden.
- Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ .
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6DZN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]