Schließ- und Zutrittskontrollsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VG-Nr. 2022 / 0439
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fh-swf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schließ- und Zutrittskontrollsystem
Schließ- und Zutrittskontrollsystem
Fachhochschule Südwestfalen Frauenstuhlweg 31 58644 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Baarstraße 5 58636 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Baarstraße 6 58636 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Lübecker Ring 2 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Detmolder Str. 7 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Arnsberger Straße 7 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Im Südfeld 1 59514 Welver-Merklingsen
Lieferung und Montage eines Schließ- und Zutrittskontrollsystems an den Standorten Iserlohn und Soest der Fachhochschule Südwestfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schlüssel-Schumann GmbH Sicherheitstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTKYYDYH77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.