Stromausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 90-18 WF
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: D-79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung
Stromausschreibung
Lörrach
Vollstromlieferung an die Abnahmestellen der Städte Lörrach, Weil am Rhein, Schopfheim, Rheinfelden, dem Landkreis Lörrach, der Gemeinde Efringen-Kirchen, dem Abwasserverband Mittleres Wiesental, dem Wieseverband Lörrach sowie dem Zweckverband Wasserversorgung Dinkelberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stromausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lörrach
Die Leistung umfasst eine Vollstromlieferung für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vom 1.1.2019 bis 31.12.2020, mit der Option für die Auftraggeber, den Vertrag zweimal um ein weiteres Lieferjahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss für das Lieferjahr 2021 spätestens zum 31.12.2019 und für das Lieferjahr 2022
spätestens zum 31.12.2020 ausgesprochen werden. Der Gesamtbedarf beträgt:
— im Lieferjahr 2019 ca. 22,0 GWh/a an 1.209 Abnahmestellen,
— im Lieferjahr 2020 ca. 22,1 GWh/a an 1.209 Abnahmestellen,
— im Lieferjahr 2021 ca. 22,0 GWh/a an 1.209 Abnahmestellen,
— im Lieferjahr 2022 ca. 21,9 GWh/a an 1.209 Abnahmestellen.
Der Gesamtbedarf im Lieferjahr 2023 beträgt ca. 23.419 GWh/a an 1.225 Abnahmestellen.
Für alle Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose wird 100 % Strom aus erneuerbaren Energien abgefragt. Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der ED Netze GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Stromausschreibung des Jahres 2018 erfolgte für die Lieferjahre 2019, 2020 und die optionalen Lieferjahre 2021 und 2022.
Vor dem aktuellen Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Strommarkt in Bezug auf Verfügbarkeit und Preisentwicklung wird der bestehenden Liefervertrag im beiderseitigen Einvernehmen der Auftraggeber und des Auftragnehmers um 1 weiteres Jahr
verlängert.
Für die Beschaffung der im Lieferjahr 2023 benötigten Strommengen vereinbaren die Parteien in Ergänzung und Abänderung der bisherigen Regelungen:
- Das vereinbarte Strukturierungs- und Dienstleistungsentgelt wird den krisen- und kriegsbedingten Entwicklungen entsprechend so angepasst, dass das Strukturierungs- und Spotmarktrisiko aufgrund der aktuellen Situation abgesichert wird. Dazu vereinbaren die Parteien die Anpassung der Arbeitsgrundpreise für
das Lieferjahr 2023.
- Um die täglichen Schwankungen der Strompreise aufgrund insbesondere der kriegsbedingten Einflüsse mit dramatischen Preisanstiegen und erheblichen Preisschwankungen an der Börse absichernd auszugleichen, wird die Beschaffung des Strombedarfes des Jahres 2023 in kleinere Tranchen aufgeteilt sowie Preise über einen Preiskorridor von Referenzformelwerten abgesichert.
Die Einkaufsgemeinschaft Lörrach ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die kriegsbedingte Gasversorgungskrise mit drohendem Gaslieferembargo, Gashandels- und Gasliefereinschränkungen und die dadurch bedingten Liefereinschränkungen sowie dramatischen Preissteigerungen auch im Strommarkt, deren Ende nicht absehbar sind, wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage einer Vertragsanpassung für die Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr 2023 bedarf, so dass schon keine wesentliche Vertragsänderung vorliegt (§ 132 Abs. 1 GWB i.V.m. den Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.3.22). Jedenfalls war die Änderung wegen unvorhergesehener Umstände (Ukraine-Krieg) erforderlich (§ 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB). Die Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten (s.u. VII. 2.3).