Verbindliche Bauleitplanung - Projekt Parkstadt Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5001-612
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbindliche Bauleitplanung - Projekt Parkstadt Süd
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der verbindlichen Bauleitplanung für das Projekt Parkstadt Süd. Die zugrunde liegende Fläche der Parkstadt Süd umfasst eine Fläche von insgesamt circa 100 Hektar. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der vorliegenden Planung soll nach aktuellen Erkenntnissen in fünf Teil-Bebauungsplänen und einem Bebauungsplanänderungsverfahren erreicht werden.
Der Leistungsumfang umfasst Grundleistungen der Bauleitplanung gemäß § 19 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-3) in Verbindung mit Anlage 3, besondere Leistungen gemäß § 19 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 9 sowie zusätzliche Leistungen (Mitwirkung bei der Durchführung von Vergabeverfahren und Koordination/Steuerung von Fachgutachten und Fachplanungen).
Die Durchführung der Verfahren der Bauleitplanung erfolgt teilweise parallel.
Ziel ist die effiziente und zielgerichtete Durchführung der Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des bestehenden Planungskonzepts "Integrierte Planung Parkstadt Süd" in Bauplanungsrecht.
50679 Köln, Nordrhein-Westfalen
Die Parkstadt Süd ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Köln und hat für ihre Weiterentwicklung überragende Bedeutung. Das für die Bauleitplanung relevante Projektgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt circa 100 Hektar.
Grundlage der Entwicklung bildet die sogenannte "Integrierte Planung Parkstadt Süd", welche aufbauend auf den Resultaten eines Kooperativen Verfahrens erarbeitet und vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln beschlossen wurde (vergleiche Anlage A02). Die Planung auf und im Umfeld des Großmarktareals in den Kölner Stadtteilen Bayenthal/ Raderberg/ Zollstock/ Sülz sieht vielfältige Nutzungen unter Einbeziehung ausgewählter Bestandsbauten vor. Im Projektgebiet sollen unterschiedliche Nutzungsbausteine zur Weiterentwicklung des Kölner Südens realisiert werden. Hierzu gehören der Sportpark Süd, ein Bildungscampus, die Fortführung und Vollendung des stadtbildprägenden und stadtökologisch bedeutenden Inneren Grüngürtels vom Eifelwall bis an den Rhein sowie die Entwicklung eines neuen gemischt-genutzten Stadtquartiers. Die hochbauliche Entwicklung soll später Raum für über 7.500 Bewohner*innen und mehr als 4.000 Arbeitsplätze bieten.
Die bauplanungsrechtliche Sicherung der vorliegenden Planung soll in fünf Teil-Bebauungsplänen und einem Bebauungsplanänderungsverfahren erreicht werden. Für diese Verfahren sind die erforderlichen Planungsleistungen zur Bebauungsplanung zu erbringen. Die Leistungen umfassen:
- Grundleistungen der Bauleitplanung gemäß § 19 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 3
- Besondere Leistungen gemäß § 19 HOAI in Verbindung mit Anlage 9
- Zusätzliche Leistungen (Mitwirkung bei der Durchführung von Vergabeverfahren und Koordination/Steuerung der Gutachter*innen/Planer*innen)
Es wird angestrebt, zeitnah nach Beauftragung die erforderlichen weiteren Schritte der verbindlichen Bauleitplanung zu bearbeiten. Die Bebauungspläne sind zum Teil parallel zu bearbeiten, was eine hohe Komplexität der Aufgabe erwarten lässt. Sich bewerbende Büros sind aufgefordert, diesem Umstand im Rahmen des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen.
Ziel ist die effiziente und zielgerichtete Durchführung der Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des bestehenden Planungskonzepts "Integrierte Planung Parkstadt Süd" in Bauplanungsrecht. Von besonderer Bedeutung ist dabei die effiziente Zusammenarbeit zwischen dem für die Bauleitplanung zuständigen Büro und den Bearbeiter*innen der erforderlichen Fachgutachten und gegebenenfalls Fachplanungen. Die Vergabe der Fachgutachten erfolgt durch die Stadt Köln. Der/Die Auftragnehmer*in wirkt bei der Durchführung der jeweiligen Vergabeverfahren mit.
Weitergehende aufgabenbezogene Projektinformationen, Grundlagendaten sowie vorliegende Planungen sind in der Anlage A02 zusammengestellt.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass sie unter Umständen die Verträge auf eine städtische Gesellschaft übertragen wird (Auftraggeberwechsel). Der Vertrag wird entsprechende Regelungen für diesen Fall enthalten.
Eine mögliche Verlängerung liegt in der Natur der Aufgabenstellung der verbindlichen Bauleitplanung. Nach aktuellem Kenntnisstand wird von einer geschätzten Laufzeit von circa 60 Monaten ausgegangen. Verzögerungen in Prozessen der Bauleitplanung sind jedoch nicht auszuschließen.
Sollten mehr als fünf Bewerber*innen die Eignungskriterien erfüllen, so werden in einem weiteren Bewertungsschritt die einzureichenden Referenzen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die besondere fachliche Eignung anhand tiefergehender Vergleichskriterien mit dem zu bearbeitenden Projekt hin geprüft. Die Kriterien zur Reduzierung der Wirtschaftsteilnehmer*innen bei mehr als fünf geeigneten Bewerber*innen sind nachfolgend aufgeführt.
Für jedes der nachfolgend genannten erfüllten Kriterien wird je Referenzprojekt ein Punkt vergeben. Insgesamt sind 24 Punkte zu erreichen (3 Referenzen à 8 Kriterien). Die Büros mit der höchsten Bewertung werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Die Bewertungskriterien und das Bewertungsvorgehen sind der Anlage A05 zu entnehmen. Ausgewählt werden Bewerber*innen mit der höchsten Punktebewertung. Bei Punktgleichheit behält sich die Auftraggeberin vor, gemäß § 75 Absatz 6 VgV einen Losentscheid herbeizuführen.
- Das Referenzprojekt umfasst die erfolgreiche Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit gefasstem Satzungsbeschluss.
- Der Schwierigkeitsgrad übertrifft die Mindestanforderung unter Punkt III.1.3) (Honorarzone II) und entspricht darüber hinaus der Honorarzone III gemäß dem Leistungsbild § 19 HOAI 2021
- Zur Festsetzung der Art der baulichen Nutzung kommt das urbane Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO zur Anwendung
- Bestandteil sind Festsetzungen gemäß § 9 BauGB zum Umgang mit umweltbezogenen Auswirkungen der Planung
- Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet oder innerhalb des Plangebiets befinden sich Anlagen, die Gewerbelärm oder Verkehrslärm oder Lärm von Sportanlagen emittieren, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen abwägungsrelevanten Belang darstellt, zu dem entsprechende Festsetzungen getroffen wurden
- Der Bebauungsplan enthält eine Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung unter Anwendung von § 17 (2) BauNVO
- Der Bebauungsplan enthält einen Sonderbaustein in Form eines ehemals gewerblich oder industriell genutzten Bestandsgebäudes, für den das Planungsziel die Nachnutzungsweiterentwicklung durch vielfältige Nutzungen - hierbei sind kulturelle Nutzungen in Verbindung mit sozialen oder gewerblichen Nutzungen gefordert
- Das Plangebiet erfordert den Umgang mit einem von der Planung betroffenen oder tangierten öffentlichen Schienennetz.
Die Einzelheiten der Auswahlkriterien ergeben sich aus den Anlagen A04 Bewerbungsbogen und A05 Bewerbungsbogen Mustermatrix. Die Anlage A04 Bewerbungsbogen ist zwingend als Teilnahmeantrag zu verwenden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerbungsbogen A04 abgegeben.
1. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder Nachweis über ein geordnetes Zahlungsverhalten und/oder eine Eigenerklärung über die wirtschaftliche Situation und des geordneten Zahlungsverhaltens des/der Bewerbers*in.
2. Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV)).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (4) Nr. 4 der Vergabeverordnung (VgV)).
Die geforderten Unterlagen sind bei Bieter*innengemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber*innen können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Dies kann auch in Form einer beglaubigten Übersetzung erfolgen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Der Bewerbungsbogen ist bei Bieter*innengemeinschaften von jedem Mitglied hinsichtlich der für dieses relevanten Erklärungen auszufüllen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Stadtplaner*innen in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
2. Referenzen über Leistungen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind (Hinweis: Es wird zur besseren Vergleichbarkeit von Referenzen und Aufgabenstellung ausdrücklich gewünscht, die in den Referenzprojekten bearbeiteten Leistungen in Verbindung mit der HOAI zu benennen - unabhängig, ob eine Beauftragung auf Grundlage der HOAI erfolgt ist.)
Zu 1.) 5 festangestellte Mitarbeitende davon mindestens 2 studierte Stadtplaner*innen Zu 2.) Mindestens drei Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 3 eines Bebauungsplanverfahrens gemäß dem Leistungsbild § 19 HOAI 2021 oder einem vergleichbaren Leistungsbild nach den in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Anforderungen
- Die Bearbeitung erfolgte im Zeitraum von 2010 bis 2022 (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
- Der Schwierigkeitsgrad entspricht mindestens der Honorarzone II des oben genannten Leistungsbildes
- Das Planungsziel ist ein gemischt-genutztes Quartier in Verbindung mit Bauten sozialer Infrastrukturen (zum Beispiel Schulbau) oder technischen Infrastrukturen (zum Beispiel Trassenplanung öffentlicher-Personen-Nahverkehr) oder multifunktionaler Parkanlagen /Grünflächen.
Die einzureichenden Referenzen müssen zusätzlich jeweils mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
- Die Aufgabenstellung umfasst die Integration von Bestandsbauten in die städtebauliche Struktur.
- Das Plangebiet ist umgeben von Bestandsbebauung (zum Beispiel Wohnungsbau, gemischte Bebauung, gewerbliche Bebauung) oder angrenzenden innerstädtischen Grünflächen oder technischer Infrastruktur (zum Beispiel Bahngleise).
Die Kriterien sind in der Anlage A05 Bewerbungsbogen Mustermatrix der Vergabeunterlagen entsprechend aufgeführt.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter*innengemeinschaften müssen die Bieter*innengemeinschaftserklärung unter Ziffer 2 des Bewerbungsbogens (Anlage A04) abgeben, in der sämtliche Mitglieder der Bieter*innengemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter*in für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird. Die Mitglieder der Bieter*innengemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner*innen zu haften.
Ein/Eine Bewerber*in kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html