Rahmenvertrag Kreativleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kreativleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über Kreativleistungen im Bereich der Medien- und
Öffentlichkeitsarbeit für den LVR-Fachbereich Kommunikation
LVR-Fachbereich Kommunikation
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate (also bis zum 28.02.2026), wenn er nicht spätestens bis zum 31.08.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine weitere Vertragsverlängerung bis zum 28.02.2027 erfolgt stillschweigend, wenn der Vertrag nicht spätestens
bis zum 31.08.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Jahresumsatz jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer)
- als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein
Mindestjahresumsatz (netto) des*der Bewerbers*in/der Bewerber*innengemeinschaft von 200.000,- Euro, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) erzielt worden sein muss (bezogen auf Honorarleistungen).
-Der*Die Bewerber*in muss nachweisen, dass er*sie
1. über Expertise und Erfahrung hinsichtlich der gesamten unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung definierten Aufgabenpalette verfügt,
2. über Erfahrung in der Arbeit u.a. für den sozialen Bereich und / oder für Auftraggeber*innen der öffentlichen Hand verfügt,
3. über eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und personelle Ausstattung verfügt,
4. über Expertise und Erfahrung mit kreativen, innovativen und qualitativ hochwertigen
Referenzaufträgen verfügt.
5. Angaben zur Beschäftigtenzahl in den hier angesprochenen Aufgabenbereichen jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres
- Angaben zur Beschäftigtenzahl in den hier angesprochenen Aufgabenbereichen jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres
- Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU"
- Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sofern Ihrerseits noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, fügen Sie Ihrem Angebot bitte ein Schreiben bei, in dem Sie bestätigen, dass Sie im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschließen.
- Sechs Referenzkund*innen, die innerhalb der letzten fünf Jahre im vergleichbaren
Umfang beliefert wurden
- als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl von sieben Beschäftigten ((fest angestellte Mitarbeiter*innen in Vollzeit (berechnet nach dem Vollzeitäquivalent), ohne Praktikant*innen, Auszubildende, Volontär*innen oder freie Mitarbeiter*innen)) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.