Zoo22003 Sicherheitsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zoo22003 Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen im Zoologischen Stadtgarten der Stadt Karlsruhe Los 1: Bewachung in Abend- und Nachtzeiten Los 2 Sicherheitsdienst im Kassenbereich
Bewachung Abend- und Nachtzeiten
Zoologischen Stadtgarten der Stadt Karlsruhe Ettlinger Straße 6, 76137 Karlsruhe
Los 1: Bewachung in Abend- und Nachtzeiten täglich von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr Die einzelnen Aufgaben umfassen folgende Tätigkeiten:
- tägliche Bewachung des Areals des Zoologischen Stadtgartens
- Kontrollgänge durch das Gelände nach Weisung des Auftraggebers
(Anzahl der Gänge sowie Streckenführung) als Fußstreife, unabhängig von der Wetterlage - Kontrolle zoofremder Personen nach Einbruch der Dunkelheit
- Verschließen und Öffnen von Zugängen gem. Weisung des Auftraggebenden
- Kontrolle der Gebäude und Tierhäuser auf Verschluss
- Erstellen von Wachberichten
- Zur Verfügung Stellung eines elektronischen Wachkontrollsystems für die Dauer des
Vertragsverhältnisses (Hard- und Software); sämtliche Kosten für Anschaffung,
Installation, Unterhaltung und ggf. notwendigen Rückbau trägt der Leistungserbringenden Das verwendete System ist vor Auftragsannahme zu benennen.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal 31.01.2025, sofern der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 vom Auftraggebenden schriftlich gekündigt wird.
Sicherheitsdienst Kassenbereich
Zoologischen Stadtgarten der Stadt Karlsruhe Ettlinger Straße 6, 76137 Karlsruhe
Los 2 Sicherheitsdienst im Kassenbereich, zwei Sicherheitskräfte Die einzelnen Aufgaben umfassen folgende Tätigkeiten:
- Einlasskontrolle an den Eingängen des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe
• Kontrolle der Gültigkeit von Ticket mittels Scanpistole, Scanhandy o.ä.
• Abgleich von Person und Lichtbild • Kontrolle von sonstigen Nachweisen (bspw. Impfnachweis) • Unterstützung der Besuchenden bei der Bedienung von stationären Scanein- richtungen an den Drehtoranlagen • Einlass von Gruppen und Personen mit Behinderung - Unterstützung des Kassenpersonals
• Konfliktbewältigung bei Unstimmigkeiten • Auskunftserteilung ggü. Besuchenden • Botengänge zwischen den Kassenbereichen und der Verwaltung - Kontrollgänge durch das Gelände nach Weisung des Auftraggebers
als Fußstreife und stichprobenartige Kontrolle von Besuchenden - Kontrolle an anderen (temporären) Eingängen nach Weisung des Auftraggebers
- Allgemeine Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung
Der geplante zeitliche Umfang variiert entsprechend der Jahreszeit:
Januar, Februar, November und Dezember wochenends von 09:00 bis 16:00 Uhr März und Oktober täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr April bis September täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal 31.01.2025, sofern der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 vom Auftraggebenden schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 1 Million € für Personenschäden je Schadensfall,
• mind. 250.000 € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 125.000 € 3. für die Beschädigung und das Abhandenkommen bewachter Sachen sowie überlassener Schlüssel • mind. 12.500 € Vermögensschäden Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E84125891 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).