Rahmenvereinbarung zu situativen Geoinformationen und ad-hoc Datenerhebungen für den SKD Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.22 - 0750/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]026
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu situativen Geoinformationen und ad-hoc Datenerhebungen für den SKD
Rahmenvereinbarung zu situativen Geoinformationen und ad-hoc Datenerhebungen für den satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD)
Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit der einmaliigen Option einer einjährigen Vertragsverlängerung
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 450.000 Euro (netto). Es besteht kein Anspruch auf ein Mindestabnahmevolumen.
Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach drei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualitätsmanagement
Als geeignet angesehen werden nur Bieter, die ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO
9001:2015, oder ein vergleichbares System, etabliert und dokumentiert haben und dieses konti-nuierlich aufrechterhalten und verbessern.
Reichen Sie bitte als Beleg Ihrer Eignung eine Beschreibung ein, die einen Überblick über das Qualitätsmanagement, welches zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung zum Tragen kommt, bietet und aufzeigt, wie Sie dieses etabliert und dokumentiert haben und dieses kontinu-ierlich aufrechterhalten und verbessern.
Alternativ können Sie als Nachweis Ihrer Eignung auch ein gültiges Zertifikat einer unabhängigen akkreditierten Stelle über Ihr Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 oder einer vergleichbaren Qualitätsmanagementnorm einreichen.
Erklärung Beschäftigtenzahl
Bitte geben Sie eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Sie müssen über einen Personalpool von mindestens 5 Mitarbeitern verfügen, die fähig sind, die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu erfüllen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen an-hand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letz-ten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Aus den Referenzen geht hervor, dass die bereitgestellten fachbezogenen Geoinfor-mationen bedarfsbezogen recherchiert, erhoben oder ausgewertet wurden.
- Die in den Referenzen aufgeführten fachbezogenen Geoinformationen müssen min-destens 1.000 Datensätze oder Objekte aufweisen, welche bedarfsbezogenen recher-chiert, erhoben oder ausgewertet wurden.
- Die Objekte müssen mindestens drei Attributinformationen aufweisen, welche im Rahmen der bedarfsbezogenen Recherche, Erhebung oder Auswertung ermittelt wur-den. Geokoordinaten werden dabei nicht als Attributinformation angesehen.
- Mindestens eine Referenz muss eine Institution der öffentlichen Hand in Deutschland sein.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Die Bezugsquellen für die Referenzprojekte müssen genannt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzu-reichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Erklärung zu recherchierbaren Quellen, Archiven oder Datenbanken
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens fünf recherchierbaren Quellen, Archiven oder Datenbanken ein, welche Sie im Rah-men Ihrer Tätigkeiten regelmäßig nutzen. Von diesen Quellen, Archiven oder Datenbanken soll-ten mindestens zwei kommerzielle Zugänge sein.
Zu den Quellen, Archiven und Datenbanken sind folgende Angaben zu machen:
- Name der Quelle
- Anzahl oder Umfang der recherchierbaren Datensätze, gerundet, sofern diese bezif-fert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um eine Beschreibung des Umfangs
- Beschreibung des Inhalts
- Anbieter
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.