Kurierfahrten zwischen den Liegenschaften Wiesbaden und Bonn des Statistischen Bundesamtes Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 0179/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kurierfahrten zwischen den Liegenschaften Wiesbaden und Bonn des Statistischen Bundesamtes
Kurierfahrten zwischen den Liegenschaften Wiesbaden und
Bonn des Statistischen Bundesamtes
Wiesbaden und Bonn
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die arbeitstäglichen
Kurierfahrten (mo- fr) zwischen den Liegenschaften Wiesbaden
und Bonn des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum
01.01.2023 bis 31.12.2025 mit der optionalen Verlängerung um
1 Jahr. Darüber hinaus ist das Statistische Bundesamt berechtigt zusätzliche Leistungen optional zu beauftragen.
Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht
verpflichtet, den Vertrag 1 mal um 1 Jahr zu
verlängern.
Die Bedarsfträgerin ist berechtigt die nachstehenden
optionalen
Leistungen gesondert zu beauftragen:
a) Kurierfahrten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
b) zusätzliche Kurierfahrten von montags bis freitags
c) zusätzliche Fahrten innerhalb von Bonn
d) zusätzliche Fahrten innerhalb von Wiesbaden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 90.000 EUR brutto pro Jahr
betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf.
Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den
entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3
geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende
Merkmale aufweisen:
o drei Aufträge müssen Kurierfahrten zwischen mindestens
zwei Liegenschaften beinhalten.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage
"05_0179_22_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen
Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss
des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des
BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000
und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.