Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Stellenausschreibungen/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 4 Jahre (48 Monate) zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Internet-Jobbörsen. Primär erfolgt die Veröffentlichung auf folgenden Jobbörsen:
- www.indeed.de (Premium Anzeige)
Bei Bedarf erfolgt die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auch auf weiteren als den aufgeführten Jobbörsen. Die Auswahl erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Stellenanzeigen werden deutschlandweit für verschiedene Standorte der BwFuhrparkService GmbH veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen durch den Auftragnehmer kann hierbei von einem frei wählbaren Standort erfolgen.
Alle Stellenanzeigen der BwFuhrparkService GmbH werden derzeit durch einen Rahmenvertragspartner auf verschiedenen Internet-Jobbörsen veröffentlicht. Um Ressourcen zu sparen, soll diese Dienstleistung weiterhin von einem Rahmenvertragspartner übernommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
(siehe Vergabeunterlagen, Angebotsformular Ziffer 2)
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Betriebshaftpflicht inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
-- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
-- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Stellenanzeigen aus den letzten drei Jahren. Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich der Veröffentlichung von Stellenanzeigen mit jeweils mindestens 40 Stellenveröffentlichungen.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende An-gaben enthalten:
-- Bezeichnung des Auftrags
-- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
-- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
-- Zeitraum der Leistungserbringung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURT34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.